(ots) -
- Die Anschnallpflicht in Pkws gilt auch auf der Rückbank.
- Wer bei einem Unfall verletzt wird und nicht angeschnallt war,
muss auch mit finanziellen Folgen rechnen.
Anschnallen im Auto ist Pflicht: Was auf den vorderen Plätzen
eines Pkw als Selbstverständlichkeit gilt, nehmen auf den hinteren
Plätzen einige immer noch zu locker. Jeder zehnte Deutsche (11
Prozent) nutzt den Gurt auf dem Rücksitz selten oder nie. Das ergab
eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt.(1) Auch wenn
es sich bei den Anschnall-Muffeln um eine Minderheit handelt - schon
der Einzelfall kann weitreichende Folgen haben.
Schutz für Leib und Leben
Der Sicherheitsgurt ist Lebensretter Nummer eins im Auto.(2)
Statistiken belegen, dass ein angelegter Gurt bei Unfällen vor
schweren Verletzungen schützt und viele Verkehrsteilnehmer überlebt
haben, weil sie angeschnallt waren. "Jeder Verkehrsteilnehmer trägt
Verantwortung", sagt Frank Bärnhof, Versicherungsexperte und Jurist
von CosmosDirekt. "Wer sich nicht korrekt anschnallt, riskiert
gesundheitliche Folgen für sich und andere. Zudem kann diese
Nachlässigkeit teuer werden."
Nachlässigkeit kann teuer werden
Seit 1976 gibt es auf Pkw-Vordersitzen und seit 1984 auf
Pkw-Rücksitzen in Deutschland eine gesetzliche Anschnallpflicht. Wer
ohne ordnungsgemäß angelegten Gurt erwischt wird, muss ein Bußgeld in
Höhe von 30 Euro zahlen.(3) Kommt es zu einem Verkehrsunfall, kann
ein lockerer Umgang mit den Anschnallregeln unter Umständen teuer
werden: "Gurtmuffel könnte bei einem Autounfall und gesundheitlichen
Folgen eine Mitschuld treffen - auch wenn sie den Unfall nicht selbst
verursacht haben. Ihr Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld
kann von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers gekürzt
werden", sagt Frank Bärnhof. Autofahrer sollten Mitfahrende immer
darauf hinweisen, dass sie sich anschnallen müssen - auch auf dem
Rücksitz.
(1) Repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. Im
April 2015 wurden 1.001 Bundesbürger ab 18 Jahren befragt.
(2) Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR):
http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/studien2850.htm
(3) Straßenverkehrsordnung (StVO): http://ots.de/uHtyj
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/vt-anschnallen
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