(ots) - In seiner heutigen Plenarsitzung ist der
Bundesrat der Empfehlung des Umweltausschusses nach einem generellen
Fracking-Verbot nicht gefolgt. Dennoch spricht er sich für
weitreichende Verschärfungen des vorliegenden Gesetzespaketes aus. So
wird ein Verbot von Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- und
Kohleflözgestein gefordert.
Die Bundesländer lehnen Fracking in diesen Gesteinsformationen ab
- und das in allen Tiefen. Das Verbot für solche Vorhaben nur
oberhalb von 3000 Metern Tiefe festzulegen, sei aus fachlicher Sicht
nicht zu rechtfertigen. Zudem soll das Verbot für Schiefer- und
Kohleflözgasfracking im Bundesbergrecht verankert werden.
"Die ursprüngliche Forderung des Umweltausschusses war konsequent
und sollte vom Bundestag umgesetzt werden. Denn auch beim
'Tightgas'-Fracking, das auf Druck der niedersächsischen
Landesregierung ausgeklammert wurde, bestehen Gefahren für das
Grundwasser", so Franziska Buch, Energiereferentin am Umweltinstitut
München. "Dennoch ist das Votum des Bundesrats für ein im Bergrecht
verankertes Verbot von Schiefergasfracking und die Streichung der
3000-Meter-Grenze ein starkes Signal an die Bundestagsabgeordneten.
Dieses dürfte die Kritikerinnen und Kritiker der Entwürfe in den
Regierungsparteien weiter in ihrem Widerstand gegen das Gesetz
bestärken."
Das Umweltinstitut München appelliert daher noch einmal an die
Bundestagsabgeordneten, ihrer Verantwortung für eine zukunftsfähige
Politik gerecht zu werden. Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse
sprechen dafür, Fracking komplett zu verbieten, wenn nicht jetzige
und künftige Generationen die Kosten für die entstehenden Schäden
tragen sollen.
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