Badische Neueste Nachrichten: zu: Richtersold
Kommentar von Tobias Roth
(ots) - Dass Karlsruhe hier einmal mehr als Korrektiv
der Politik fungiert, muss nun zunächst das Land Sachsen-Anhalt
schlucken, das bis Anfang nächsten Jahres eine neue gesetzliche
Regelung zu erarbeiten hat. Seit der Föderalismusreform von 2006 ist
die Besoldung der Richter und Staatsanwälte Ländersache. Eigentlich
wäre es damals die Aufgabe des Gesetzgebers gewesen, den Ländern auch
gleich eine Anleitung an die Hand zu geben, wie sie die Besoldung zu
regeln haben. Das hat man nicht getan. Die Folge war, dass sich
seither die Einstiegsgehälter der Staatsdiener ziemlich
unterschiedlich entwickelt haben - je nach Kassenlage des
Bundeslandes. Das es so kommt, hätte man mit etwas Weitsicht auch
schon 2006 erahnen können.
Pressekontakt:
Badische Neueste Nachrichten
Klaus Gaßner
Telefon: +49 (0721) 789-0
redaktion.leitung(at)bnn.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.05.2015 - 21:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1208490
Anzahl Zeichen: 968
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
0 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"
Badische Neueste Nachrichten: zu: Richtersold
Kommentar von Tobias Roth"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Badische Neueste Nachrichten
(
Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum
Haftungsauschluß (gemäß
TMG - TeleMedianGesetz) und dem
Datenschutz (gemäß der
DSGVO).
Auf der Zielgeraden der Legislaturperiode haben
Union und FDP noch ein Gesetz durch den Bundesrat bekommen, das die
Rechte der Verbraucher nachhaltig stärkt. Mit abschreckend hohen
Bußgeldern und neuen Obergrenzen für Gebühren will es unlau ...