PresseKat - Steuern - kein Buch mit sieben Siegeln

Steuern - kein Buch mit sieben Siegeln

ID: 1206880

Wie kann ich mein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Welche Freibeträge gewährt ds Finanzamt.
Kosten für die Bürokratie belasten kleinere Unternehmen. Darauf hat die Bundesregierung mit dem Bürokratieentlastungsgesetz reagiert. Welche Anforderungen werden an ein mittels Fahrtenbuchprogramm erstelltes elektronisches Fahrtenbuch gestellt, wenn ein Privatfahrzeug auch als Dienstfahrzeug genutzt wird? Komplizierte steuerrechtliche Fragen, auf die nur Experten qualifizierte Antworten geben können.Dräger, Käscher, Fazlic Steuerberater Part GmbG aus Rheine,Sprickmannstr. 4 b, 48431 Rheine, geben auf diese Fragen hilfreiche und kompetente Antworten. In ihrem Monatsbrief geben die Steuerberater Antwort beispielsweise auf die oben gestellten Fragen.

(firmenpresse) - Zum Thema Arbeitsimmer führen die Rheiner aus:
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können in der. Regel nicht als Betriebsausgaben abgezogen
werden. Eine Ausnahme gilt dann, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall ist der Abzug allerdings auf 1.250 € im Jahr begrenzt.
Diese Beschränkung der Abzugshöhe gilt dann nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten
betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. In seiner Entscheidung vom 11.11.2014 kam der Bundesfinanzhof (BFH) zu dem Entschluss, dass auch ein Kellerraum, soweit er in die häusliche Sphäre eingebunden ist, als häusliches Arbeitszimmer anerkannt werden kann. Des Weiteren kann das „Keller-Arbeitszimmer“ auch den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bilden. Im entschiedenen Fall bezog der BFH die Versorgungsbezüge eines Pensionärs, der Gutachtertätigkeiten verrichtete, nicht in die Gesamtbetrachtung der einzelnen betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten ein; das Arbeitszimmer galt somit als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, der Steuerpflichtige konnte die Aufwendungen in voller Höhe steuerlich geltend machen. Nach Auffassung des BFH sind nur Einkünfte zu berücksichtigen, die grundsätzlich ein Tätigwerden des Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum erfordern; das ist bei Versorgungsbezügen nicht der Fall.
Die auf ein häusliches Arbeitszimmer anteilig entfallenden Betriebsausgaben sind nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der Wohnfläche der Wohnung zu ermitteln. Nicht zur Wohnfläche gehören die Grundflächen von Nebenräumen, insbesondere u. a. Kellerräumen. Dient ein Raum allerdings unmittelbar seiner Funktion nach dem Wohnen und ist er nach seiner baulichen Beschaffenheit (zum Beispiel Vorhandensein von Fenstern), Lage (unmittelbare Verbindung zu den übrigen Wohnräumen) und Ausstattung (Wand- und Bodenbelag, Beheizbarkeit, Einrichtung) dem Standard eines Wohnraums vergleichbar und zum dauernden Aufenthalt von Menschen tatsächlich geeignet und bestimmt, so ist die Lage im Keller nicht von Bedeutung. Die Gesamtwohnfläche, bestehend aus Erdgeschoss und „Keller-Arbeitszimmer“ war damit ins Verhältnis zur Fläche des Arbeitszimmers selbst zu setzen.





Zu den Erleichterungen durch das neue Bürokratieentlastungsgesetz führen die Steuerexperten aus:
Mit dem Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes sollen ab 2016 mehr kleine Unternehmen als bisher von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten befreit werden. Danach erhöhen sich die entsprechenden Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn um jeweils 20 Proznt auf 600000 beziehungsweis 60.000 Euro. Die Planungen sehen vor, Existenzgründer durch die Anhebung der Grenzen für Meldepflichten nach verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen von 500000 Euro auf 800000 Euro später als bisher in der Wirtschaftsstatistik heranzuziehen.
Damit Arbeitgeber unkompliziert und kurzfristig Arbeitnehmer als Aushilfen beschäftigen können, ist die pauschale Erhebung der Lohnsteuer mit 25 % des Arbeitslohns möglich. Mit der Pauschalierung entfällt die aufwendige Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Die Lohnsteuerpauschalierung setzt voraus, dass der tägliche Arbeitslohn durchschnittlich zzt. 62 € pro Arbeitstag nichtübersteigt. Als Folge der Einführung des Mindestlohns wird die tägliche Verdienstgrenze von 62 auf 68 Euro (8,50 Euro für acht Arbeitsstunden) angehoben. Diese Änderung soll am Tag der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten und bereits für das Jahr 2015 anzuwenden sein.
Des Weiteren sollen die Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete reduziert und das Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern vereinfacht werden. Über die
endgültige Gesetzesfassung informieren wir Sie nach dessen Verabschiedung.

Wie sich die private Nutzung eines Fahrzeugs, ds zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, erläutern die Rheiner Steuerberater so: Die private Nutzung eines Kraftfahrzeug, das zu mehr als 50 Prozenz betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat grundsätzlich mit einem Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen. Abweichend hiervon kann die private Nutzung mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn diefür das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privatenzu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Der Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ist gesetzlich nicht näher bestimmt. Die dem Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung dienenden Aufzeichnungen müssen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein. Dazu gehört auch, dass das Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt worden ist und dass es die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergibt.
Ein mittells eines Computerprogramms erzeugtes Fahrtenbuch, an deren bereits eingegebenem Datenbestand zu einem späteren Zeitpunkt noch Veränderungen vorgenommen werden können, ohne dass die Reichweite dieser Änderungen in der Datei selbst dokumentiert und bei gewöhnlicher Einsichtnahme in die Datei offengelegt wird, stellt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch dar.
Das entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 14.10.2014.


Alle Infos finden sich auch auf der Website www.dkf.steuerberater.de

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Dräger, Käscher, Fazic Steuerberater Part GmbG ist ein Steuerberatungsbüro, das sowohl Privat- als auch Geschäftskunden berät. Dazu setzt das Unternehmen auf ständige Fortbildungen, um im komplizierten Steuerrecht immer auf dem aktuellen Stand zu sein.



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Datum: 30.04.2015 - 21:03 Uhr
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Kategorie:

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