(ots) - Deutsche Umwelthilfe und Deutscher Mieterbund
bewerten Umsetzung der neuen Regelungen zur energetischen
Beschaffenheit von Wohnobjekten
Seit 1. Mai 2014 müssen Verkäufer und Vermieter von Immobilien in
Deutschland ihre Kunden über die Energieeffizienz eines beworbenen
Objekts informieren. Der so genannte Energieausweis soll Transparenz
auf dem Immobilienmarkt hinsichtlich der Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden schaffen. Jedoch kann er sich als erfolgreiches
Marktinstrument nur etablieren, wenn sichergestellt ist, dass er bei
Wohnungsbesichtigungen vorgelegt wird, Immobilienanzeigen diese
Informationen enthalten und sein korrekter Einsatz behördlich
kontrolliert wird.
In unserer Pressekonferenz möchten wir gemeinsam mit dem Deutschen
Mieterbund darüber informieren, inwieweit sich Immobilienanbieter an
die neuen Informationspflichten halten und die für den Vollzug der
Energieeinsparverordnung verantwortlichen Bundesländer ihrer
Verantwortung nachkommen. Wir werden außerdem erläutern, wie wir die
korrekte Umsetzung mit eigenen verbraucherschutzrechtlichen Maßnahmen
sicherstellen und warum eine konsequente Überwachung dieser
Vorschrift so wichtig für den Klimaschutz, aber auch für die Stärkung
der Verbraucherrechte ist.
Um Anmeldung per E-Mail an presse(at)duh.de wird gebeten.
Datum: Montag, 27.4.2015 um 10:30 Uhr
Ort: Haus der Bundespressekonferenz, Raum 3, Schiffbauerdamm 40,
10117 Berlin
Teilnehmer:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe
Ulrich Ropertz, Geschäftsführer Deutscher Mieterbund
Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz Deutsche Umwelthilfe
Pressekontakt:
Daniel Hufeisen, Pressesprecher Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Tel. 030 400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen(at)duh.de