(ots) - Bundesfinanzministerium sieht keinen Anlass, Zins
für Steuernachzahlungen zu senken
Berlin, 22. April 2015 - Mit dem Zins auf Steuernachzahlungen in
Höhe von sechs Prozent jährlich macht der Staat ein gutes Geschäft.
Wie das Wirtschaftsmagazin 'Capital' (Heft 5/2015, EVT 23. April)
berichtet, spülte diese Regelung im vergangenen Jahr über mehrere
Steuerarten per saldo rund 1,2 Milliarden Euro in die Staatskassen.
Allein bei der Einkommensteuer waren es 634 Millionen Euro.
Angesichts des extrem niedrigen Zinsniveaus hält der Bund der
Steuerzahler die sechs Prozent für viel zu hoch. Sein Präsident
Reiner Holznagel stufte den Zinssatz gegenüber 'Capital' als "zu hoch
und nicht mehr gerechtfertigt" ein. Er fordert eine Halbierung auf
drei Prozent - bislang allerdings ohne Erfolg. Immerhin gilt die
umstrittene Sechs-Prozent-Regel auch zugunsten der Steuerzahler, wenn
diese ihrerseits eine Erstattung vom Fiskus erhalten.
Die Bundesregierung plant jedenfalls laut Bundesfinanzministerium
keine Änderung des Zinssatzes und verweist darauf, dass es bei der
Bemessung nicht nur auf die Guthabenzinsen für Anlagen sondern auch
auf den Kreditzins für Darlehen ankäme. Auch der Bundesfinanzhof
(BFH) urteilte zuletzt zugunsten des Fiskus. Der hohe Zins sei
verfassungsgemäß (Az. IX R 31/13).
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