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Die Sonne scheint, die Temperaturen klettern: Jetzt im Frühsommer
beginnt wieder die Grillsaison. Durchschnittlich 13 Mal pro Jahr
bereitet ein Bundesbürger Fleisch, Fisch oder Gemüse auf dem Bratrost
zu. Allerdings ist das Grillen mit manchen Risiken verbunden. Die
Generali Versicherungen geben Hinweise, worauf beim Brutzeln zu
achten ist, so dass am Ende jeder seine Lieblingsspeise gut durch
genießen kann.
Am Anfang der Saison steht oftmals der Erwerb des richtigen
Grills. Egal ob nun mit Holzkohle, Gas oder Strom das Essen
zubereitet werden soll, beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass
das Exemplar über marktübliche Sicherheitssiegel verfügt, wie zum
Beispiel die Norm DIN EN 1860 oder auch das GS-Zeichen. Ebenso gilt
es, nur ungefährliche und sicherheitsgeprüfte Grillanzünder bzw.
-brennstoffe zu verwenden.
Sicherheit ist auch bei der Zubereitung der Speisen oberstes
Gebot. So sollte das Gerät in einem Abstand von zwei bis drei Metern
zu leicht entzündbaren Materialien aufgestellt werden, damit Funken
bzw. Hitze nicht übergreifen. Dabei lohnt sich oftmals auch ein Blick
an sich selbst herunter: Auch leicht brennbare Kleidung kann zur
Gefahr werden. Gleichzeitig ist darauf zu achten, den Grill
kippsicher und im Windschatten aufzustellen und niemals unbeobachtet
zu lassen. Kinder sollten zudem niemals in die Nähe des Grills
gelangen, da sie ihn, zum Beispiel beim Toben, leicht umstoßen
könnten. Zudem ist es ratsam, an den möglichen Brandfall zu denken
und stets einen Eimer Sand bereit zu halten. Und dass in
geschlossenen Räumen nicht gegrillt werden darf, ist eine
Selbstverständlichkeit.
GRILL NACH BENUTZUNG AUSKÜHLEN LASSEN
Auch nach dem Grillen sollte die Sicherheit weiterhin ganz oben
stehen: Leider entzünden sich Mülleimer oder -tonnen immer wieder,
weil heiße Asche eingefüllt wird. So gilt: Ist die Asche nicht
vollkommen erkaltet, darf sie nur dort entsorgt werden, wo die
Rückstande nicht brennen können.
Sollte beim Brutzelspaß trotz aller Vorsicht doch mal ein Feuer
außer Kontrolle geraten und auf die Inneinrichtung einer Wohnung bzw.
eines Hauses überspringen, hilft eine Hausratversicherung, wie sie
etwa die Generali Versicherungen bieten. "Die Hausratversicherung der
Generali Versicherungen zahlt im Schadenfall durch Brand die
Sanierung und ersetzt die Sachwerte. Ein besonderes Highlight ist,
dass wir auch Hotelkosten übernehmen, wenn das eigene Heim nicht
bewohnbar ist", erläutert Imke Vannahme, Bereichsleiterin
Sach/Unfall/Haftpflicht KFZ Privat der Generali Versicherungen.
Für Rückfragen:
Christian Krause
Telefon: 089 5121-2283
Fax: 089 5121-1045
eMail: christian.krause(at)generali.com