(firmenpresse) - Mit Urteil vom 03.03.2015 hat nunmehr auch das Landgericht Konstanz einen von RĂHLKE RechtsanwĂ€lten vertretenen Anleger der Albis Capital AG & Co. KG Schadenersatz gegen seinen Finanzberater zugesprochen. Der Einzelkaufmann Michael L., firmierend als "UFB die unabhĂ€ngigen Finanzberater" in Radolfzell wurde zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe der eingelegten Gelder des Anlegers verurteilt und zur Freistellung von sĂ€mtlichen AnsprĂŒchen Dritter, insbesondere der Albis Capital AG & Co. KG. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig.
Landgericht Konstanz erkennt FalschaufklÀrung - Kosten und RisikoaufklÀrung?
"Nach einer sorgfĂ€ltig durchgefĂŒhrten Beweisaufnahme hat das Landgericht Konstanz festgestellt, dass der KlĂ€ger insbesondere nicht ausreichend ĂŒber die Kosten und die Risiken der Kapitalanlage informiert wurde. Der beklagte Inhaber der UFB Radolfzell hatte selbst eingerĂ€umt, dass weder auf die fehlende WiederverkĂ€uflichkeit der Kapitalanlage noch auf eine mögliche AuĂenhaftung der Gesellschafter nach § 172 Abs. 4 HGB hingewiesen worden ist. AuĂerdem konnte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme festgestellt werden, dass ĂŒber die horrenden Kosten der Kapitalanlage von deutlich ĂŒber 20 Prozent von dem Berater nicht informiert wurde", meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der fĂŒr einen von ihm vertretenen Mandanten das Urteil erstritten hat. Rechtsanwalt Röhlke teilt mit, dass auch die ProspektĂŒbergabe durch den Vermittler nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme frĂŒhestens am Tag der Unterzeichnung der VertrĂ€ge stattgefunden hatte. Dies aber sei nicht ansatzweise ausreichend, um eine Kenntnisnahme und ĂberprĂŒfung des Inhalts des Prospekts zu ermöglichen.
Das Landgericht Konstanz steht damit in einer Reihe mit einer Vielzahl von Landgerichten und Oberlandesgerichten, die die Vermittler der Albis Capital - Beteiligungen zu Schadenersatz verurteilten. RĂHLKE RechtsanwĂ€lte konnten zuvor fĂŒr ihre Mandanten vor den Landgerichten MĂŒnchen, Heilbronn, Berlin und dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart erfolgreich SchadenersatzansprĂŒche durchsetzen.
Musterberechnungen der Albis KG fraglich - hohe Kosten und Provisionen?
"Aus unserer Sicht ist das wesentlichste Kriterium der FalschaufklĂ€rung die hohe Kostenbelastung von bis zu 24 Prozent der Provisionen fĂŒr einen "classic-Vertrag". Diese hohe Kostenbelastung sorgt dafĂŒr, dass die versprochenen 10-prozentigen gewinnunabhĂ€ngigen Entnahmen nur unter der Voraussetzung 10 Jahre lang bewerkstelligt werden können, dass die Albis Capital KG deutlich zweistellige Renditen auf das verbleibende Kommanditkapital erwirtschaftet. Da dies aber im realen Wirtschaftsleben niemand versprechen kann, waren die Musterberechnungen der Albis KG und ihrer Vermittler von Anfang an nicht mit der notwendigen kaufmĂ€nnischen Vorsicht erstellt. Die hohen Kosten machen die Kapitalanlage bereits von Anfang an zu einem immensen Risiko fĂŒr die Kapitalanleger. Hierauf hat aber kein uns bekannter Vermittler hingewiesen. Welcher Anleger hĂ€tte das Produkt dann kaufen sollen?", meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
Fazit: Betroffene Albis-Anleger sollten erst prĂŒfen und danach die Forderungen der Albis KG nachkommen - erhöhte Chancen fĂŒr Albis-Anleger auf SchadensersatzansprĂŒche bestehen!
Angesichts der derzeitigen Forderungsschreiben der RechtsanwĂ€lte der Albis KG zur RĂŒckzahlung der getĂ€tigten Entnahmen sollten sich Anleger der Albis KG zunĂ€chst an kompetente RechtsanwĂ€lte wenden, ob eine Zahlung ĂŒberhaupt geleistet werden muss. Möglicherweise können die betroffenen Albis-Anleger SchadenersatzansprĂŒche (http://www.kanzlei-roehlke.de/anlegerschutzkanzlei-startet-klagewelle-gegen-alag/)diesen Forderungen entgegen halten.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
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Röhlke RechtsanwĂ€lte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als "Immobilienrente" schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher TĂ€tigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen ĂŒber Provisionen, BuchauszĂŒge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
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