(ots) - Der AfD-Europaabgeordnete Bernd Lucke schlägt 
nationale Opt-out-Klauseln für die im TTIP-Abkommen vorgesehenen 
Schiedsgerichte vor. Im Ausschuss für Wirtschaft und Währung brachte 
er einen entsprechenden Änderungsantrag zur Vorlage des 
sozialdemokratischen Berichterstatters ein. "Die EU ist ohnehin nur 
zuständig für Handel, nicht aber für Investitionsabkommen. Es ist 
daher Sache der Mitgliedsstaaten, über die Einführung von 
Schiedsgerichten im Rahmen der Konfliktsschlichtung zwischen 
Investoren und Staaten zu entscheiden. Deshalb sollte jeder Staat 
zumindest die Möglichkeit haben, über eine Opt-out-Klausel die 
Anwendung von Schiedsgerichtsverfahren für sein Territorium zu 
verhindern. Schiedsgerichte sollte es nur da geben, wo man sie auch 
will."
   Lucke wies darauf hin, dass die Schiedsgerichtsverfahren zwischen 
Investoren und Regierungen in der EU sehr kontrovers eingeschätzt 
werden. "Manchen Staaten ist das sehr wichtig. Andere, wie z. B. 
Irland, haben noch nie auch nur ein einziges Investitionsabkommen mit
Schiedsgerichtsverfahren abgeschlossen. Wenn wir Subsidiarität ernst 
nehmen, dann sollten wir die Staaten selbst entscheiden lassen. 
Gerade das Beispiel Irlands zeigt, dass große Investitionen auch aus 
den USA angeworben werden können, ohne dass Schiedsgerichtsverfahren 
vereinbart werden."
   "Die Bundesrepublik Deutschland hat mit über 120 
Entwicklungsländern bereits Schiedsgerichtsvereinbarungen in 
Investitionsabkommen geschlossen. Das ist gut und richtig, soweit es 
dem Schutz deutscher Investitionen in Staaten dient, in denen es 
korrupte Richter und ungenügenden Rechtsschutz gibt. Aber für 
Investitionen in Deutschland führt dies zu einer sehr großen 
Intransparenz, zu einer Einschränkung der deutschen Gerichtsbarkeit 
und zu Ungleichbehandlungen zwischen deutschen und ausländischen 
Investoren. Ich schlage deshalb vor, dass jeder Staat, der die 
Opt-Out-Klausel im TTIP nutzt, in einem Anhang zum Abkommen seine 
Form des Investitionsschutzes darlegen kann. So kann sich der Staat 
etwa zu anderen Formen der Streitschlichtung verpflichten, z. B. im 
Rahmen der Welthandelsorganisation oder zu Schlichtungen vor einem 
aus unabhängigen Richtern bestehenden internationalen Gerichtshof. 
Der Staat kann sich aber auch einfach darauf beschränken, auf die 
eigenen Gesetze zum Schutz von Investitionen, Eigentum und Gewinnen 
zu verweisen."
   "Letztlich wollen wir doch, dass Staaten im Wettbewerb zueinander 
stehen und der bessere sich durchsetzt. Da Investitionen 
Arbeitsplätze bedeuten, hat jeder Staat einen Anreiz, ausländische 
Investoren zuverlässig vor willkürlichen Enteignungen zu schützen. 
Wie die Staaten das tun, sollte ihnen selbst überlassen bleiben. Das 
gilt für die EU genauso wie für amerikanische Bundesstaaten.", sagte 
Lucke. "Wichtig ist, dass wir freien Handel und zugleich die freie 
Entscheidung über die eigenen Gesetze haben. Mit meinem Vorschlag 
erreichen wir beides." Lucke appellierte an CDU und SPD, sich diesem 
Vorschlag nicht zu verschließen. Mit energischen Worten forderte er 
überdies, dass die die Kommission endlich den Verhandlungsstand zum 
TTIP öffentlich mache und "mit ihrer Geheimniskrämerei" aufhöre.
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Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
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