PresseKat - Vorsicht Tauwetter: Wie Schäden durch Dachlawinen versichert sind (FOTO)

Vorsicht Tauwetter: Wie Schäden durch Dachlawinen versichert sind (FOTO)

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(ots) -
- Grundsätzlich ist jeder für sein Eigentum selbst verantwortlich.

- Bei Tauwetter sollten Hausbesitzer aufmerksam sein - und Mieter
ihre vertraglichen Pflichten kennen.

Mancherorts fielen in diesem Winter beachtliche Schneemengen auf
die Dächer. Setzt Tauwetter ein, rutscht die schwere Masse von dort
"zu Tal". In der Stadt bedeutet das Lawinengefahr auf Bürgersteigen
und Parkplätzen. Wer haftet, wenn es beim Dachlawinenabgang zu einem
Schaden kommt? Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt,
gibt Antworten.

Was tun gegen Dachlawinen?

"Grundsätzlich gilt: Jeder steht für die Sicherheit seines
Eigentums selbst in der Verantwortung", sagt Bernd Kaiser. Doch was,
wenn der Schnee so hoch liegt und das Dach so glatt ist, dass der
Verantwortliche nicht sofort handeln kann? Lassen die
Witterungsumstände Dachlawinen befürchten, sollten Hausbesitzer
Warntafeln aufstellen. Gut zu wissen: Je nach Bundesland gelten
spezielle Vorschriften oder Bauordnungen. Dabei wird unterschieden
nach schneearmen bzw. schneereichen Gebieten und auch nach dem
Neigungswinkel von Dächern.

Wer muss Vorkehrungen treffen?

Wo konkrete Gefahr zu erkennen ist, besteht Handlungsbedarf. Ein
Eiszapfen etwa, der über den Bürgersteig ragt, ist umgehend zu
entfernen. Wer ein steil abfallendes Dach hat, sollte auf den unteren
Schindeln ein Schneefanggitter anbringen lassen. Diese Aufgaben
gehören zu den Verkehrssicherungspflichten von Hauseigentümern -
ebenso wie das Schneeschieben und Streuen fällt auch das Vermeiden
von Dachlawinen darunter. Doch Vorsicht: "Wer zur Miete wohnt, ist
nicht automatisch frei von Verantwortung. Eventuell hat der Vermieter
die Verkehrssicherungspflicht vertraglich zur Sache der Hausbewohner
erklärt", so Bernd Kaiser.




Wer zahlt bei einem Schaden?

Wird ein Passant von einer Dachlawine getroffen und kommt dadurch
zu Schaden, ist der Eigentümer oder der Mieter haftbar - je nach
Regelung im Mietvertrag. Eine private Haftpflichtversicherung schützt
in diesem Fall und kommt für entstandene Schäden an Dritten auf.
Wichtig: Auch wenn der Besitzer den Mietern, einem Hausmeister oder
Verwalter die Verkehrssicherungspflicht übertragen hat, muss er dafür
sorgen, dass die Regelung eingehalten wird. Tut er das nicht, kann
auch er für Schäden an Dritten in Haftung genommen werden. Um sich
davor abzusichern, ist eine Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung empfehlenswert.

Autofahrer aufgepasst!

Nicht nur Fußgänger, sondern auch Autofahrer sollten bei
Winterwetter umsichtig sein: Wer angesichts starker Schneefälle eine
Dachlawine befürchten muss und den Wagen trotzdem unter einem
Dachvorsprung abstellt, kann in Einzelfällen selbst für Schäden zur
Verantwortung gezogen werden. In diesem Fall springt die
Vollkaskoversicherung ein.

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