PresseKat - Sachschäden auf Privatpartys: Wann es teuer wird / Die DVAG erklärt, welche Versicherungen vor hoh

Sachschäden auf Privatpartys: Wann es teuer wird / Die DVAG erklärt, welche Versicherungen vor hohen Kosten schützen (FOTO)

ID: 1171116

(ots) -
Jeder dritte Deutsche findet Karneval gut - das ergab eine
repräsentative Umfrage von Tomorrow Focus Media. Auch viele Wohnungen
verwandeln sich während der fünften Jahreszeit in bunte
Partydomizile. Doch was passiert, wenn ein Gast aus Versehen den
Laptop runterwirft? Oder Wein auf das Sofa schüttet?

Haftpflichtversicherung schützt bei Missgeschicken gegenüber
Anderen

"In diesen Fällen greift die Haftpflichtversicherung des
Verursachers. Diese Grundversicherung ist generell eine der
wichtigsten, denn sie kommt für alle Ansprüche aus Sach- und
Personenschäden auf, die gegenüber Dritten bestehen. Vorausgesetzt
natürlich, der Schaden ist nicht mutwillig oder unter hohem
Alkoholeinfluss entstanden", erklären die Experten der Deutschen
Vermögensberatung (DVAG). Da besonders im Gedränge auf Partys in
engen Wohnungen schnell Missgeschicke passieren, kann sich der
monatliche Versicherungsbeitrag von meist schon unter zehn Euro
schnell rentieren. Für den Gastgeber bedeutet das, möglichst umgehend
festzustellen, wer für den Schaden verantwortlich ist. Ansonsten
bleibt er in der Regel auf den Kosten sitzen.

Hausratversicherung greift bei selbst verursachten Schäden

Anders ist die Situation, wenn der Gastgeber den Schaden selbst
verursacht - zum Beispiel im Partytrubel vergisst, seinen Herd
auszustellen und einen Brand entfacht. Hierbei handelt es sich um
Sachschäden, gegen die jeder vierte Deutsche nicht abgesichert ist.
Das zeigt eine aktuelle Umfrage von TNS Infratest und der DVAG.
Schutz bietet hier eine private Hausratversicherung. Sie kommt für
Schäden am gesamten Inventar einer Wohnung auf, die durch Feuer,
Wasserschaden, Unwetter, Einbruch oder Vandalismus entstanden sind.

Versicherungsschutz und Aufsichtspflicht bei Partys von
Jugendlichen





Wenn Jugendliche eine Party feiern, sind Schäden in der Regel über
die private Haftpflichtversicherung der Eltern des Verursachers
abgedeckt. Aber auch hier gilt: Ist der Schaden durch grobe
Fahrlässigkeit entstanden, zahlt die Versicherung nicht. Außerdem
sind die Eltern des Gastgebers dafür verantwortlich, dass nicht
übermäßig viel Alkohol getrunken wird und die Teenies sicher nach
Hause kommen.

Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)

Mit über 3.400 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
Deutsche Vermögensberatung sechs Millionen Kunden rund um die Themen
Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größter
eigenständiger Finanzvertrieb und bietet umfassende und
branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau
für jeden!" Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden
Sie unter www.dvag.de.



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Datum: 10.02.2015 - 11:00 Uhr
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