PresseKat - Gienger: Sportvereine brauchen beim Mindestlohn schnell Rechtssicherheit

Gienger: Sportvereine brauchen beim Mindestlohn schnell Rechtssicherheit

ID: 1166340

(ots) - Derzeitige Regelungen sorgen für erhebliche
Verwirrung

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat auch auf den
Sport erhebliche Auswirkungen. Dazu erklärt der sportpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eberhard Gienger:

"Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat in den deutschen
Sportvereinen zu erheblicher Verunsicherung geführt. Im Interesse
unserer Sportvereine muss hier umgehend für Rechtsklarheit gesorgt
werden.

Es müssen eindeutige Festlegungen getroffen werden, welche
Tätigkeiten in den Vereinen überhaupt vom Mindestlohn und den damit
verbundenen Dokumentationspflichten erfasst werden. Darüber hinaus
müssen die Vereine wissen, welche Auswirkungen das Gesetz für die
vielen Vertragsamateure hat, die in der Regel nur eine geringe
Vergütung erhalten, obwohl sie einen erheblichen Zeitaufwand für
ihren Sport betreiben.

Die Mindestlohn-Regelungen betreffen vor allem den sportlichen
Nachwuchs Deutschlands. In diesem Bereich hat der Sport ohnehin schon
Probleme. Das Gesetz zum Mindestlohn verschärft diese zusätzlich. So
ist selbst bei Vertragsamateuren unklar, ob zum Beispiel das
Training, die An- und Abfahrt bei Turnieren oder die Physiotherapie
zur Arbeitszeit zu zählen sind. Wie die Vereine dann ihre
Dokumentationspflichten erfüllen sollen, ist folglich ebenfalls
unklar.

Das zuständige Ministerium sollte deshalb Regelungen erarbeiten,
die die besonderen Bedingungen im Sport und im Vereinswesen
angemessen berücksichtigen. Wir brauchen klare und unbürokratische
Abgrenzungen, die den Anforderungen unter anderem im
semiprofessionellen Bereich gerecht werden. Möglich ist eine
Abgrenzung, die unterschiedlichen Sportarten und Spielklassen
berücksichtigt. Wichtig wäre es, eingehender zu erläutern, welche
Tätigkeiten in den Vereinen als ehrenamtlich aufgefasst werden, also




die Bereiche, wo der Mindestlohn nach der Koalitionsvereinbarung
ohnehin nicht gelten sollte. Wir dürfen den sportlichen Nachwuchs
nicht noch zusätzlich belasten und Vereine vor bürokratische
Hindernisse stellen."

Hintergrund:

Am 2. Juli 2014 hatte sich der Sportausschuss des Deutschen
Bundestages bereits mit dem Mindestlohn befasst. Durch eine
Protokollerklärung wurden Ausnahmen für Übungsleiter und
Ehrenamtliche geschaffen. Von einer "ehrenamtlichen Tätigkeit" ist
immer dann auszugehen, wenn sie nicht von der Erwartung einer
adäquaten finanziellen Gegenleistung, sondern von dem Willen geprägt
ist, sich für das Gemeinwohl einzusetzen.



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Datum: 29.01.2015 - 11:42 Uhr
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