PresseKat - Räumpflicht: Wer muss den Schnee schippen? (FOTO)

Räumpflicht: Wer muss den Schnee schippen? (FOTO)

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(ots) -
59 Prozent der Deutschen sind der Meinung: Bei einem Mietshaus ist
für die Räumung des Gehwegs der Vermieter oder der Eigentümer
verantwortlich. Im Mietvertrag kann die Räumpflicht jedoch auf den
Mieter übertragen werden.

Hurra, es schneit! Doch wer greift zur Schneeschaufel? Laut einer
forsa-Umfrage glauben 34 Prozent der Deutschen, dass die Räumpflicht
beim Mieter liegt. 59 Prozent sind der Meinung: Schneeschippen und
streuen muss der Vermieter oder Eigentü-mer. Bernd Kaiser,
Versicherungsexperte von CosmosDirekt, informiert über Pflichten und
gibt Tipps, wie man sich gegen eventuelle Folgeschäden von Schnee und
Eis absichern kann.

Wer muss den Schnee vom Gehweg räumen?

Generell gilt: Die Grundstückseigentümer sind fürs Räumen
verantwortlich. "Im Mietvertrag kann aber auch festgelegt werden,
dass die Streu- und Räumpflicht auf den Mieter übertragen wird", sagt
Bernd Kaiser. "Der Vermieter muss dann jedoch prüfen, ob der Mieter
seiner Verpflichtung auch nachgekommen ist."

Wann und wie oft muss geräumt werden?

Die Gemeindesatzung regelt die Zeiten, zu denen die Wege von
Schnee und Eis befreit werden müssen - und legt meist auch die
Streumittel fest, die zum Einsatz kommen dürfen. In der Regel gilt:
Zwischen 7 und 20 Uhr sollten Bürgersteige geräumt sein. Gibt es vor
dem Grundstück keinen Gehweg, muss trotzdem ein ausreichend breiter
Streifen für Fußgänger am Rand der Straße freigeschoben werden.
"Schneit es über längere Zeit, muss auch mehrfach am Tag geräumt
werden", so Bernd Kaiser. "Berufstätige sollten sich um einen Ersatz
kümmern."

Wie ist die Regelung bei Krankheit oder Urlaub?

Die Räumpflicht für Schnee und Eis bleibt auch bei Krankheit oder
Urlaub bestehen. Der Verantwortliche muss für eine Vertretung sorgen,




wenn er aufgrund einer Erkrankung dazu nicht in der Lage ist,
arbeiten muss oder eine Urlaubsreise antritt. Ersatz kann
beispielsweise der Nachbar sein, notfalls muss ein professioneller
Winterdienst eingeschaltet werden.

Wer haftet bei einem Unfall?

Kommt es zu einem Unfall, wird die Rechtslage individuell geprüft.
Bei einer Verletzung der Räum- und Streupflicht haftet der
Verkehrssicherungspflichtige. Bei einem selbstgenutzten
Einfamilienhaus greift die Privathaftpflichtversicherung, bei einem
Mehrfamilienhaus oder vermietetem Einfamilienhaus die Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. "Wird ein Mensch verletzt, kann
das mit erheblichen Kosten verbunden sein. Denn wer einem anderen
fahrlässig einen Schaden zufügt, ist gesetzlich verpflichtet, Ersatz
zu leisten: unbegrenzt und ein Leben lang", so Bernd Kaiser. Der
Versicherungsexperte empfiehlt daher unbedingt den Abschluss einer
entsprechenden Police.

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