(ots) - Benzin und Diesel sind zurzeit so billig wie seit
Jahren nicht mehr. Trotzdem sollte sich niemand verleiten lassen,
Treibstoff zu hamstern. Laut Gesetz dürfen in Kleingaragen maximal 20
Liter Benzin und bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff lagern.
Voraussetzung: Die Treibstoffe sind in zugelassenen, dicht
verschlossenen, bruchsicheren und nicht brennbaren Behältern
aufbewahrt.
In Tiefgaragen, wie sie in vielen Wohnsiedlungen zu finden sind,
dürfen außerhalb von Kraftfahrzeugen nur "unerhebliche Mengen"
aufbewahrt werden, wie es zum Beispiel in der Bayerischen Garagen-
und Stellplatzverordnung heißt. Auch eine Geruchsbelästigung sowie
mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen von Nachbarn und Mitbewohnern
müssen ausgeschlossen sein. Das gilt insbesondere dann, wenn man in
einem "nicht geeigneten Raum", also etwa im Keller eines Mietshauses,
Treibstoffe lagert. Außerdem hinaus könnte das ein "vertragswidriger
Gebrauch der Mietsache" sein.
Der ADAC warnt darüber hinaus eindringlich vor der Brandgefahr,
die mit dem Lagern von entzündlichen Flüssigkeiten verbunden ist.
Nachdem der Boden in vielen Garagen nicht flüssigkeitsdicht ist, kann
es beim Umfüllen von Benzin und Diesel überdies zu erheblichen
Umweltschäden durch Verschmutzung des Grundwassers kommen.
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Klaus Reindl
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