(ots) - Der Bundesverband der deutschen
Bioethanolwirtschaft (BDBe) teilt mit, dass die ab dem 1. Januar 2015
geltende Pflicht, die CO2-Emissionen von Kraftstoffen um 3,5 Prozent
zu senken, nicht für Preisanhebungen bei Super E10 verantwortlich
ist.
Aktuellen Presseberichten zu Folge hatte der Sprecher von Aral
Deutschland, Detlev Brandenburg, zu der Preisanhebung von 2 Cent pro
Liter Super E10 an Aral-Tankstellen erklärt, dass die
CO2-Minderungspflicht Biokraftstoffe mit höherem CO2-Einsparpotenzial
belohne, die aber teurer und nicht unbegrenzt verfügbar seien. Diese
Behauptung steht in Widerspruch zu dem andauernden Preisdruck bei
Bioethanol. Der Preis von in Super E10 verwendetem Bioethanol ist von
46 Cent pro Liter im Dezember 2014 auf 44 Cent pro Liter am 12.
Januar 2015 gesunken. Nach Mitteilung der Londoner
Preisberichterstattungsagentur Platts gab es für an diesem Tag von
der ARAL-Muttergesellschaft BP zu 44,5 Cent pro Liter angebotenes
Bioethanol keinen Abnehmer. Auch für 43,9 Cent pro Liter von einem
anderen Unternehmen angebotenes Bioethanol fand keinen Käufer. Dies
spricht eher für eine mangelnde Nachfrage nach Bioethanol, als für
die von dem Aral-Sprecher behauptete begrenzte Verfügbarkeit von
Bioethanol.
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Carola Wunderlich
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