(ots) - Immobilieneigentümer in der Pflicht - Wenn der
erste Schnee vom Winterhimmel fällt, heißt es für Hauseigentümer,
Mieter und Bauherren: Schnee schieben, um die Gehwege rund um das
Grundstück verkehrssicher zu halten. Wer den Winterdienst versäumt,
muss bei einem Unfall mit teuren Schadensersatzforderungen rechnen.
Dr. Klein verrät, welche Pflichten Sie erfüllen müssen und welche
Versicherungen Ihnen helfen, wenn es doch einmal zu einem Schaden
kommt.
Hausbesitzer und Bauherren haben die Pflicht, ihr Grundstück und
auch die angrenzenden Gehwege verkehrssicher zu halten. Dazu gehören
auch das Entfernen von Schnee und das Aufbringen von Streugut bei
Glatteis. Vermieter können die Streu- und Räumpflichten durch die
Hausordnung oder über den Mietvertrag auf die Mieter übertragen.
Dennoch bleibt den Eigentümern dann eine Kontroll- und
Überwachungspflicht.
Die Streu- und Räumpflicht gilt generell zwischen 7 und 20 Uhr und
schreibt vor, alle Gehwege vor dem Grundstück so von Eis und Schnee
zu befreien, dass zwei Menschen gefahrlos aneinander vorbeigehen
können. Ist der Grundstücksbesitzer verhindert, beispielsweise durch
Berufstätigkeit oder Urlaub, muss er eine Vertretung organisieren
oder einen Winterdienst beauftragen.
Wer diese Pflichten vernachlässigt, muss bei einem Unfall mit
kostspieligen Konsequenzen rechnen: Hohe Schadensersatzzahlungen,
Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder gar eine lebenslange Rente
können die Folgen mangelnden Winterdienstes sein. Eigenheimbewohner
schützen sich davor am besten mit einer privaten
Haftpflichtversicherung. Diese prüft, ob der Anspruch des
Geschädigten berechtigt ist und übernimmt im Ernstfall die
Regulierung des Schadens sowie die Zahlung sonstiger Ansprüche. Auch
Mieter sind mit der privaten Haftpflichtversicherung gut abgesichert.
Vermieter benötigen besonderen Versicherungsschutz
Wird das Haus oder die Wohnung vermietet, kann die
Schneeräumpflicht auf den Mieter oder einen gewerblichen Winterdienst
übertragen werden. Bei einem Schaden haftet der Vermieter ggf.
dennoch und kann seine private Haftpflichtversicherung nicht in
Anspruch nehmen. Diese gilt nur für selbstbewohnte Immobilien. Ratsam
ist deshalb der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht,
um sich als Vermieter wirksam zu schützen. Wie die private
Haftpflichtversicherung prüft sie eventuelle Schadenersatzforderungen
und zahlt, sofern diese berechtigt sind. Beim Abschluss der
Versicherung sollte - wie auch bei der privaten Haftpflicht - auf
eine ausreichende Deckung geachtet werden: Als Mindestdeckungssumme
werden 3 Millionen Euro empfohlen.
Elementarversicherung zahlt bei Schneedruck
Zusätzlich können sich Hausbesitzer mit einer
Elementarschadenversicherung vor Schadensfällen durch den sogenannten
Schneedruck absichern. Damit sind Schäden versichert, die durch den
Einsturz von Dächern durch zu hohe Schneelasten entstehen. Zudem
sollten Eigentümer darauf achten, dass keine Personen durch
Dachlawinen oder Eiszapfen zu Schaden kommen können. Schneefanggitter
oder ein Warnschild können hier hilfreich sein.
Weitere Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung finden
Sie auf www.drklein.de/privathaftpflicht.html.
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