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Zehn, neun, acht... Prosit Neujahr! Böller, Raketen und Co.
gehören vielerorts zum guten Ton, um das neue Jahr zu begrüßen.
Ärgerlich nur, wenn die Feierlaune allzu schnell verpufft, weil ein
Feuerwerkskörper jemanden verletzt oder es zu Sachbeschädigungen
kommt. CosmosDirekt gibt Tipps für einen sicheren Rutsch ins neue
Jahr.
Feierlaune überall: Für die meisten ist Silvester die Nacht der
Nächte. Doch gerade das Hantieren mit Feuerwerkskörpern kann
gefährlich werden: Allein in der Hauptstadt zählte die Feuerwehr in
der Neujahrsnacht 2013/14 fast 1.700 Einsätze. (1) Dabei lassen sich
viele Silvesterunfälle vermeiden. Bernd Kaiser, Versicherungsexperte
von CosmosDirekt, gibt Tipps zur Schadenverhütung und erklärt, welche
Policen im Falle eines Falles helfen:
Eigene Verletzungen durch Feuerwerkskörper
"Wer die Silvesternacht gut gelaunt genießen will, sollte mit
Feuerwerkskörpern achtsam sein", sagt Bernd Kaiser. Dabei gilt
grundsätzlich: Nur Feuerwerkskörper verwenden, die von der
Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) zugelassen sind. Die
Zulassungszeichen beginnen mit diesen Buchstaben, also z.B.
"BAM-PII-0537". Außerdem Silvesterraketen niemals aus der Hand,
sondern immer aus standsicheren Rohren oder Flaschen zünden, etwa aus
einem Getränkekasten mit leeren Flaschen. Kommt es dennoch zu
Verletzungen, die dauerhafte körperliche Folgen nach sich ziehen,
springt die Unfallversicherung im Regelfall ein.
Schäden am Haus oder in der Wohnung
"Fliegt eine Rakete ins Wohnzimmer und verursacht einen Brand, so
ersetzt die Hausratversicherung den Schaden, der durch Feuer und
Löschwasser in der Wohnung entsteht. Versichert sind alle beweglichen
Gegenstände, also Möbel, Teppiche, Haushaltsgeräte, Fernseher und
sonstige Elektrogeräte. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden,
die durch explodierende Feuerwerkskörper an der Hausfassade entstehen
und springt ein, wenn ein Silvesterkörper den Dachstuhl in Brand
setzt", so Bernd Kaiser. Für ihn ein absolutes Tabu: Raketen aus dem
Fenster oder vom Balkon abfeuern.
Schäden am Auto
Wird ein am Straßenrand abgestelltes Auto durch Knaller
beschädigt, muss der "Absender" für den Schaden haften. Ist dieser
unbekannt, springt die Teilkaskoversicherung ein - sie ersetzt Brand-
und Explosionsschäden am eigenen Auto, jedoch keine Seng- und
Schmorschäden, die durch glimmende Böller verursacht wurden. Lag
Vandalismus vor, kommt nur eine Vollkaskoversicherung auf. Tipp: "Wer
auf Nummer sicher gehen will, parkt sein Auto in der Garage oder in
einer ruhigen Seitenstraße."
Durch Dritte verursachte Schäden
Ein unachtsamer Moment beim Bleigießen - und schon "ziert" den
Teppich oder das Sofa ein Brennloch. Kein Drama, wenn derjenige, dem
das Missgeschick passiert ist, eine private Haftpflichtversicherung
hat, die für Sach- und Personenschäden aufkommt. Achtung: Dies gilt
nicht für vorsätzlich verursachte Schäden. Wirft man Böller aus "Jux
und Tollerei" in einen Briefkasten und zerstört diesen, besteht kein
Anspruch auf Schadenregulierung durch den Versicherer.
(1) http://www.feuerwehr.de/einsatz/berichte/einsatz.php?n=25560
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