VDE-Institut erste anerkannte Prüfstelle nach dem neuen Mess- und Eichgesetz
E-Institut erste anerkannte Prüfstelle nach dem neuen Mess- und Eichgesetz
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut als erste private Konformitätsbewertungsstelle nach dem neuen Mess- und Eichgesetz MessEG anerkannt. Die Anerkennung beinhaltet die Bewertung von Elektrizitätszählern nach der europäischen Messgeräterichtlinie 2004/22/EG. Hierzu zählen die Durchführung von Baumusterprüfungen, Verfahren zur Erklärung der Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Qualitätssicherung für die Produktion sowie Verfahren zur Erklärung der Konformität mit der Bauart auf Grundlage einer Prüfung der Produkte. "Wir sind sehr stolz auf diese Benennung und werden die mit ihr verbundenen Aufgaben mit der für uns bekannten Sorgfalt wahrnehmen", so Wilfried Jäger, Vorsitzender der Geschäftsführung des VDE-Instituts. "Mit unseren weltweit führenden Testeinrichtungen sind wir hierfür hervorragend aufgestellt."
Laut BMWi sind die unabhängigen Stellen zur Konformitätsbewertung ein zentrales Element des MessEG. Sie sollen vor dem Inverkehrbringen von Messgeräten feststellen, ob diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das neue Mess- und Eichgesetz tritt in seinen wesentlichen Regelungen am 1. Januar 2015 in Kraft. Um einen störungsfreien Übergang auf das neue System zu ermöglichen, gelten einzelne Regelungen schon mit der Verkündung vom 25. Juli 2013. Das VDE-Institut steht mit seinen umfänglichen Dienstleistungen in diesem speziellen Produktgebiet den Herstellern und Betreibern ab sofort bei der Konformitätsbewertung und dem Konformitätsnachweiß zur Verfügung.
Mehr Infos unter
www.vde-institut.com
Pressekontakt: Christine Gutweiler, Tel. 069 6308292,
christine.gutweiler@vde.com
VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.(DS)
Stresemannallee 15
60569 Frankfurt
Deutschland
Telefon: +49 (69) 6308-0
Telefax: 069-6312925
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service@vde.com
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut als erste private Konformitätsbewertungsstelle nach dem neuen Mess- und Eichgesetz MessEG anerkannt. Die Anerkennung beinhaltet die Bewertung von Elektrizitätszählern nach der europäischen Messgeräterichtlinie 2004/22/EG. Hierzu zählen die Durchführung von Baumusterprüfungen, Verfahren zur Erklärung der Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Qualitätssicherung für die Produktion sowie Verfahren zur Erklärung der Konformität mit der Bauart auf Grundlage einer Prüfung der Produkte. "Wir sind sehr stolz auf diese Benennung und werden die mit ihr verbundenen Aufgaben mit der für uns bekannten Sorgfalt wahrnehmen", so Wilfried Jäger, Vorsitzender der Geschäftsführung des VDE-Instituts. "Mit unseren weltweit führenden Testeinrichtungen sind wir hierfür hervorragend aufgestellt."
Laut BMWi sind die unabhängigen Stellen zur Konformitätsbewertung ein zentrales Element des MessEG. Sie sollen vor dem Inverkehrbringen von Messgeräten feststellen, ob diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das neue Mess- und Eichgesetz tritt in seinen wesentlichen Regelungen am 1. Januar 2015 in Kraft. Um einen störungsfreien Übergang auf das neue System zu ermöglichen, gelten einzelne Regelungen schon mit der Verkündung vom 25. Juli 2013. Das VDE-Institut steht mit seinen umfänglichen Dienstleistungen in diesem speziellen Produktgebiet den Herstellern und Betreibern ab sofort bei der Konformitätsbewertung und dem Konformitätsnachweiß zur Verfügung.
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www.vde-institut.comPressekontakt: Christine Gutweiler, Tel. 069 6308292,
christine.gutweiler(at)vde.comVDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.(DS)
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Datum: 16.12.2014 - 21:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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