(ots) - Wer die staatliche Riester-Zulage für 2012 noch
erhalten will, muss diese spätestens bis Ende des Jahres beantragen.
Den dafür erforderlichen Zulagenantrag erhält man vom Anbieter seines
Riester-Vertrages. Der Antrag muss spätestens Ende 2014 beim Anbieter
des Riester-Vertrags vorliegen. Darauf weist die Deutsche
Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Wer die Zulage nicht jedes Jahr gesondert beantragen will, kann
über seinen Anbieter einen Dauerzulagenantrag stellen. Der Antrag auf
Zahlung der Zulage verlängert sich dann automatisch von Jahr zu Jahr.
Die Angaben im Dauerzulagenantrag sollten allerdings regelmäßig
überprüft werden. Ändern sich die persönlichen Lebensverhältnisse,
wie zum Beispiel bei einer Heirat oder bei der Geburt eines Kindes,
müssen die Angaben im Antrag angepasst werden.
Die volle staatliche Grundzulage zum Riester-Vertrag beträgt 154
Euro pro Jahr. Zusätzlich wird eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro
jährlich je Kind gezahlt. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden,
fließen sogar 300 Euro pro Jahr an Zulage.
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