(ots) - Es bleibt ein übler Nachgeschmack: Der 
Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat das Verfahren gegen 
Kenias Staatschef Uhuru Kenyatta wegen Verbrechen gegen die 
Menschlichkeit eingestellt. Aus Mangel an Beweisen. Unbestrittener 
Fakt ist, dass nach den Präsidentschaftswahlen 2007 mindestens 1100 
Menschen getötet und Hunderttausende vertrieben wurden. Unbestritten 
ist, dass es bei den Auseinandersetzungen Rädelsführer gab. Uhuru 
Kenyatta bei den Kikuyu und William Ruto bei den Kalenjin sind nicht 
als Mitläufer, sondern als die Führungspersonen schlechthin bekannt. 
Aus 
reiner Willkür wurden sie nicht nach Den Haag geladen. 
Dass der IStGh - der noch vor Monatsfrist auf Verschiebung des 
Prozesses drängte, weil kenianische Behörden sich weigerten, 
angeforderte Beweise zu liefern und laut Den Haag die Ermittlungen 
behinderten - nun zurückzieht, ist juristisch schwer 
nachzuvollziehen. Politisch kommt die Einstellung des Verfahrens 
dagegen vielen zupass: In Kenia gab es jenseits der Angehörigen der 
Opfer wenig Verständnis dafür, dass wieder mal ein Afrikaner vor den 
Gerichtshof zitiert wurde. Und da Kenia ein wichtiger Verbündeter im 
Kampf gegen den islamischen Terror in Ostafrika ist, dürften auch die
USA von der Entwicklung in Den Haag angetan sein. Gerechtigkeit kann 
warten.
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