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Wenn Sie mehr als Liebe schenken

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(ots) - Gerecht, sicher und ohne steuerliche Einbußen:
Die Vermögensübertragung auf die nächste Generation stellt viele
Familien vor große Herausforderungen. Notare helfen und sorgen für
eine rechtssichere Vertragsgestaltung.

Immer wieder geht es bei der Übertragung von Vermögen um die Frage
des richtigen Zeitpunktes und der richtigen Art und Weise. Sollte
Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen werden oder von Todes wegen
vererbt? Was ist günstiger für die Nachkommen und worauf muss der
Vermögensübertragende achten, um anschließend auch noch abgesichert
zu sein? Dazu Anna Fessler, Geschäftsführerin der Notarkammer
Baden-Württemberg: "Betriebsübergaben, die Nutzung
schenkungssteuerlicher Freibeträge, sozialhilferechtliche
Überlegungen oder der Wunsch, den Kindern die Familiengründung oder
den Berufsstart zu erleichtern, geben häufig Anlass zur lebzeitigen
Übertragung. Doch jede Vermögensübertragung sollte wohl überlegt sein
und nicht ausschließlich von sozialhilferechtlichen oder steuerlichen
Überlegungen abhängig gemacht werden."

Wenn der Schenker das aufgebaute Vermögen nicht ganz aus der Hand
geben möchte, kann er sich entsprechende Rechte am übertragenen
Vermögen vorbehalten. "Es kommt beispielsweise der Vorbehalt von
Nutzungsrechten für den Schenker oder Dritte in Betracht, die
Vereinbarung von Rentenzahlungen oder entsprechende
Rückerwerbsrechte. Es kann auch geregelt werden, dass ein Verkauf
oder eine Belastung nur mit der Zustimmung des Schenkers erfolgen
kann", so Fessler.

Wer sowieso gerade eine Betriebsübergabe plant, sollte diese
möglichst bald vollziehen. Denn derzeit sind bei Betriebsübergaben
Steuerbefreiungen von bis zu 100 Prozent möglich, ohne dass dabei die
sonstigen Erbschaftsteuerfreibeträge angetastet werden. "Die
Verfassungsmäßigkeit der Begünstigungen steht momentan auf dem




Prüfstand. Am 17. Dezember 2014 wird hierzu die Urteilsverkündung des
Bundesverfassungsgerichts erwartet. Günstiger wird es wahrscheinlich
nicht", sagt Fessler und rät zu einer individuellen Beratung beim
Notar. Als Rechtsexperte kennt dieser alle wichtigen Regelungen zur
Vermögensübertragung und achtet auf eine ausgewogene und sichere
Vertragsgestaltung. Wichtig: Sobald es um Grundbesitz,
Gesellschaftsbeteiligungen, Erbanteile, künftige Schenkungen oder
Erb- und Pflichtteilsverzichte geht, ist die notarielle Beurkundung
ein Wirksamkeitserfordernis.



Pressekontakt:
Geschäftsführerin Anna Fessler
Notarkammer Baden-Württemberg
Königstraße 21, 70173 Stuttgart
Telefon: +49 07 11 29 19 34
Telefax: +49 07 11 87 03 18 1


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Datum: 03.12.2014 - 10:23 Uhr
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Finanzwesen



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