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Der Herbst hat Einzug gehalten: Das Laub verfärbt sich und fällt
zu Boden. Doch was im Sonnenschein so schön aussieht, kann schnell
zur Gefahr werden. Denn im Herbst sinken nicht nur die Temperaturen,
auch die Niederschläge nehmen zu und feuchtes Herbstlaub verwandelt
Bürgersteige in rutschige Flächen. Deshalb können Kommunen in ihren
Satzungen festschreiben, ob und in welchem Umfang sich Hauseigentümer
um die Reinigung der Fußwege kümmern müssen. Wer sich dieser Pflicht
dauerhaft entzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die Kommunen mit
einer Geldstrafe ahnden können. Natürlich kann der Eigentümer eines
Mietshauses diese Reinigungspflicht über den Mietvertrag auch an
seine Mieter weitergeben.
Doch hat solch ein Unfall nicht nur eine strafrechtliche Seite,
hier geht es, wie die HUK-COBURG mitteilt, auch um persönliche
Haftung. Bricht sich ein Passant beispielsweise das Bein, weil
vergessen wurde, die Blätter wegzufegen, muss der Verursacher für den
Schaden aufkommen. Ohne private Haftpflichtversicherung kann das
teuer werden: Im geschilderten Fall stehen dem Geschädigten neben den
Behandlungskosten noch Schmerzensgeld - und falls er arbeitet - auch
eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall zu. Bleiben nach einem
Unfall dauerhafte Schäden zurück, können sogar lebenslange
Rentenzahlungen fällig werden.
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