PresseKat - Halloween: Süße Streiche, saure Folgen (FOTO)

Halloween: Süße Streiche, saure Folgen (FOTO)

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(ots) -
In der Nacht des 31. Oktobers werden wieder kleine Geister, Hexen
und Vampire durch die Straßen ziehen und Halloween feiern.
Schabernack steht bei den Schreckgestalten häufig ganz oben auf dem
Programm: Farbschmierereien am Haus oder Feuerwerksböller im
Briefkasten sind dann keine Seltenheit. Doch wer zahlt, falls aus
harmlosen Scherzen ernsthafte Schäden werden? CosmosDirekt erklärt,
wie sich Eltern gegen unerwartete Kosten absichern können.

Die Tradition, an Halloween - dem Abend vor Allerheiligen - von
Haus zu Haus zu ziehen, geht auf einen christlichen Brauch aus dem
elften Jahrhundert zurück. Damals wurden in Irland kleine
"Seelenbrote" mit Johannisbeeren an Bettler verteilt. Diese
versprachen im Gegenzug, für die Seelen von Verstorbenen zu beten.

Heute sind die Beschenkten Kinder und Jugendliche, die - um
Süßigkeiten bittend - durch die Wohnviertel ziehen. Werden Bonbons,
Kekse und anderes Naschwerk nicht freiwillig herausgegeben, drohen
die verkleideten Gruselgestalten mit Streichen. Doch was, wenn sich
die Farbe nicht mehr von der Hausfassade löst oder der Briefkasten
nach einer Böllerexplosion schief in den Angeln hängt? "Wenn bei
Halloween-Streichen Gegenstände beschädigt werden oder so- gar zu
Schaden kommen, hilft eine Privat-Haftpflichtversicherung", sagt
Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von CosmosDirekt. "Mithilfe dieser
Versicherung kann der Schaden rasch und unbürokratisch reguliert
werden."

Wichtig: Die private Haftpflichtversicherung deckt nur
Missgeschicke ab. Vorsätzlich verursachte Schäden sind im
Versicherungsschutz nicht inbegriffen. Damit die Nacht der Geister
nicht zum Alptraum wird, sollten Eltern folgende Tipps beherzigen:

- Tipp 1: Um wirklich auf Nummer sicher zu gehen, lohnt sich eine
Familienhaftpflichtversicherung, die auch Beschädigungen




einschließt, wenn diese durch deliktunfähige Kinder unter sieben
Jahren verursacht werden.

- Tipp 2: Gehen Sie mit Ihren Kindern auf Beutezug. So kommen Sie
Ihrer Aufsichtspflicht nach und können in heiklen Situationen
Schäden eventuell direkt vor Ort verhindern.

Für alle anderen gilt: Schützen Sie Ihr eigenes Hab und Gut. Wer
zum Beispiel einen Garten hat, stellt Gartenmöbel am besten ins Haus.
Auch ein Auto sollte in der Gruselnacht an einem sicheren Ort geparkt
werden - wenn möglich in der Garage. So kommen kleine Halloween-Fans
gar nicht erst auf dumme Gedanken. Und seien Sie vorbereitet auf
gruselige Gäste: Halten Sie genug Süßigkeiten bereit!

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Datum: 27.10.2014 - 10:30 Uhr
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