PresseKat - Dr. Klein erklärt: Wie sind Schüler bei Unfällen abgesichert?

Dr. Klein erklärt: Wie sind Schüler bei Unfällen abgesichert?

ID: 1124150

(ots) - Unfallrisiko Schulweg / Haftung bei deliktunfähigen
Kinder

Vor einigen Wochen hat das neue Schuljahr begonnen. Viele Eltern
haben ein mulmiges Gefühl, wenn ihre Kinder sich alleine auf den Weg
zur Schule machen. Insbesondere jetzt, wo es morgens noch dunkel ist,
wenn die Kleinen los müssen. Statistiken zeigen, dass es immer wieder
zu tragischen Verkehrsunfällen mit Kindern kommt. Doch wie sind
Schüler im Ernstfall eigentlich versichert? Dr. Klein verrät, wer
haftet, wenn auf dem Schulweg oder während des Unterrichts ein Unfall
passiert. Und welche Problematik sich ergibt, wenn ein
deliktunfähiges Kind selbst einen Schaden verursacht.

Laut Statistischem Bundesamt kam es im Jahr 2013 zu 28.143
Verkehrsunfällen mit Kindern, 58 davon endeten sogar tödlich. Damit
wurde im letzten Jahr alle 19 Minuten ein Kind im Straßenverkehr
verletzt. Die Statistik zeigt auch: Die Unfallgefahr steigt, sobald
Kinder in die Schule kommen und somit selbständiger werden. Besonders
gefährdet sind Schüler auf dem Weg zur Schule und zurück. Die gute
Nachricht: Kommt es dann zu einem Unfall, ist das Kind über die
gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Sämtliche Behandlungskosten
werden somit übernommen. Doch Vorsicht: "Der Versicherungsschutz gilt
nur, wenn der direkte Weg genommen wurde", warnt Stephan Gawarecki,
Vorstandssprecher der Dr. Klein & Co AG. "Wird dieser verlassen, um
beispielsweise noch einen Freund zu besuchen, haftet die gesetzliche
Unfallversicherung nicht mehr."

Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit

Die Absicherung durch eine private Unfallversicherung ist deshalb
empfehlenswert - und gar nicht teuer: "Vernünftiger
Versicherungsschutz für Kinder ist schon für weit unter zehn Euro im
Monat zu bekommen", erklärt Gawarecki und ergänzt: "Wenn die Eltern
noch nicht abgesichert sind, schließen Sie gleich eine günstige




Familienversicherung ab. Eine vierköpfige Familie lässt sich schon
für rund 30 Euro im Monat absichern." Vor dem Hintergrund, dass laut
Statistik knapp ein Drittel der Unfälle im Haushalt und mehr als ein
Drittel in der Freizeit passieren, sicherlich gut investiertes Geld.

Verletzt sich ein Kind übrigens im Sportunterricht, greift auch
hier die gesetzliche Unfallversicherung und übernimmt sowohl die
Behandlungskosten als auch Ausgaben für Reha-Maßnahmen oder
eventuelle Rentenansprüche. Dies gilt ebenso für Klassenfahrten,
Unterrichtsausflüge oder von der Schule organisierte Veranstaltungen.
Wird dagegen beispielsweise eine Feier von Schülern oder Eltern
selbst organisiert, entfällt der Versicherungsschutz der gesetzlichen
Unfallversicherung. Auch hier kann nur eine private
Unfallversicherung helfen.

Was, wenn das Kind selbst einen Unfall oder einen sonstigen
Schaden verursacht?

Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
gelten in Deutschland als deliktunfähig. Das heißt, sie sind
schuldunfähig und haften nicht für Schäden, die sie verursachen. Für
Schäden, die sich im Straßenverkehr ereignen, liegt die
Haftungsgrenze sogar bei zehn Jahren. Der Satz: "Eltern haften für
ihre Kinder" gilt dann nur, wenn die Eltern deliktunfähiger Kinder
ihre Aufsichtspflicht nachweislich verletzt haben. Ansonsten bedeutet
das für den Geschädigten: Er geht leer aus.

Für Eltern kann diese Sachlage allerdings recht unangenehm sein.
Die Eltern sehen sich gegenüber dem Geschädigten in einer moralischen
Bringschuld, den Schaden zu begleichen. Zumal es oft Nachbarn oder
Freunde sind, die geschädigt wurden. Selbst zahlen möchten sie aber
auch nicht.

Doch es gibt einen Ausweg. Viele Versicherer bieten inzwischen
eine zusätzliche Deckung an: Deliktunfähige Kinder können -
beispielsweise bei Familienversicherungen - in den Haftpflichtschutz
integriert werden. Und das für nur wenige Euro Aufpreis. "Eine sehr
lohnende Investition in ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis",
findet Gawarecki und rät Eltern, ihren Haftpflichtschutz dringend
dahingehend checken zu lassen.

Weitere Informationen zu den Themen Private Unfallversicherung und
Private Haftpflichtversicherung finden Sie auf
www.drklein.de/versicherung.html.

Hier finden Sie die Pressemitteilung: www.bit.ly/1nxz75x

Über Dr. Klein

Dr. Klein ist ein unabhängiger Anbieter von Finanzdienstleistungen
für Privatkunden und Unternehmen. Privatkunden finden bei Dr. Klein
zu allen Fragen rund um ihre Finanzen die individuell passende
Lösung. Über das Internet und in mehr als 200 Filialen beraten rund
650 Spezialisten anbieterunabhängig und ganzheitlich zu den Themen
Immobilienfinanzierung, Versicherungen und Vorsorge. Schon seit 1954
ist die Dr. Klein & Co. AG wichtiger Finanzdienstleistungspartner der
Wohnungswirtschaft, der Kommunen und von gewerblichen
Immobilieninvestoren. Dr. Klein unterstützt seine Institutionellen
Kunden ganzheitlich mit kompetenter Beratung und maßgeschneiderten
Konzepten im Finanzierungsmanagement, in der Portfoliosteuerung und
zu gewerblichen Versicherungen. Die kundenorientierte
Beratungskompetenz und die langjährigen, vertrauensvollen Beziehungen
zu allen namhaften Kredit- und Versicherungsinstituten sichern den
Dr. Klein Kunden stets den einfachsten Zugang zu den besten
Finanzdienstleistungen. Dr. Klein ist eine 100%ige Tochter des an der
Frankfurter Börse gelisteten internetbasierten Finanzdienstleisters
Hypoport AG.



Pressekontakt:
Sven Westmattelmann
Manager Communications
Tel.: +49 (0) 30 / 42086 - 1935
Mobil:+ 49 (0) 151 / 5802 - 7993
Fax: +49 (0) 30 / 42086 - 1999
Mail: presse(at)drklein.de


Dr. Klein & Co. AG
Hansestraße 14
23558 Lübeck
Internet: www.drklein.de
Facebook: www.facebook.com/drkleinag
Google+: google.com/+drklein
Twitter: www.twitter.com/Dr_Klein_de
Blog: www.drklein.de/blog/


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Der EFQM Excellence Award 2014 Lichter Moment: Leuchtend auf Winterzeit umstellen (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.10.2014 - 09:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1124150
Anzahl Zeichen: 6540

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Lübeck



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Dr. Klein erklärt: Wie sind Schüler bei Unfällen abgesichert?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft