(ots) -
Am Tag des Einbruchschutzes (26. Oktober 2014) soll die
Bevölkerung in Deutschland auf das Risiko von Wohnungseinbrüchen
aufmerksam gemacht werden. Aus gutem Grund: Mit insgesamt 149.500
Einbrüchen wurde 2013 ein neuer Höchststand erreicht. Rein
statistisch dringen Diebe jeden Tag in 410 Wohnungen ein. (1) Meist
entwenden sie nicht nur Wertsachen, sondern hinterlassen auch Schäden
an Türen, Fenstern oder Einrichtungsgegenständen. CosmosDirekt
erklärt, wie man sich gegen die finanziellen Folgen eines Einbruchs
absichern kann.
Der Schreck ist groß: Beim Heimkehren sind plötzlich alle
Schubladen und Schranktüren aufgerissen. Selbst nachdem die Polizei
den Einbruch aufgenommen hat und die gewohnte Ordnung wieder
hergestellt ist, bleibt ein ungutes Gefühl. Ein kleiner Trost ist
dann zumindest, wenn gestohlene Dinge schnell ersetzt werden. Doch 25
Prozent der deutschen Haushalte besitzen keine Versicherung für die
eigenen vier Wände - und stehen somit bei einem Einbruch ohne
finanziellen Ausgleich da. (2) Wie man sein Hab und Gut richtig
absichert, erklärt CosmosDirekt.
Die Hausratversicherung schützt bei Einbruchdiebstahl
Es gibt Dinge, die sind nicht mit Geld aufzuwiegen - so zum
Beispiel Erbschmuck, Fotoalben oder persönliche Erinnerungsstücke.
Eine Hausratversicherung schützt wenigstens vor dem materiellen
Verlust durch einen Einbruch. Sie übernimmt die
Wiederbeschaffungskosten für gestohlene Gegenstände und erstattet die
Kosten für aufgebrochene Fenster, Türen und - falls mitversichert -
Vandalismus-Schäden nach einem Einbruch. "Auch wer etwas Geliehenes
wie z.B. einen Laptop in seiner Wohnung aufbewahrt, ist mit einer
Hausratversicherung geschützt", sagt Bernd Kaiser,
Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. "Es spielt keine Rolle, ob
einem die Gegenstände gehören, die aus dem eigenen Haushalt gestohlen
wurden."
Wertgegenstände und Besitz richtig dokumentieren
Wertsachen wie Bargeld, Sparbücher oder sonstige Wertpapiere
werden bei den meisten Hausratversicherungen bis zu einem bestimmten
Betrag erstattet. "Um im Leistungsfall die Schadenhöhe besser
nachweisen zu können, bietet es sich an, hochwertige Gegenstände
durch Kaufbelege oder Fotos zu dokumentieren", so der Experte.
Richtig handeln im Fall des Falles Kommt es zu einem
Einbruchdiebstahl, sollten schnellstmöglich die Polizei und im
Anschluss auch der Versicherer verständigt werden. "Wichtig ist, dass
der Betroffene nach Möglichkeit versuchen sollte, keine Spuren zu
beseitigen, um die Arbeit der Polizei nicht zu erschweren. Außerdem
empfiehlt es sich, die Schäden durch Fotos zu dokumentieren", so
Bernd Kaiser.
(1) Polizeiliche Kriminalstatistik: Jahrbuch 2013
(2) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), 2013:
http://ots.de/1ZyoB
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe:
http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-einbruchschutz
Der Abdruck des Fotos ist nur in Verbindung mit CosmosDirekt und
unter Angabe der Bildquelle Brian Jackson_iStock_Thinkstock
gestattet.
Schauen Sie vorbei und entdecken Sie die Möglichkeiten bei
Deutschlands führendem Online-Versicherer auf unserer neuen Webseite
www.cosmosdirekt.de.
Ihre Ansprechpartner
Stefan Göbel
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7100
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: stefan.goebel(at)cosmosdirekt.de
Sabine Gemballa
Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7560
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: sabine.gemballa(at)cosmosdirekt.de