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Es kommt oft vor, dass die Nutzungsart einer privaten Immobilie
wechselt. Mal wird sie vom Eigentümer bewohnt, dann wieder von einem
Mieter. Steuerlich gefährlich ist es nach Auskunft des Infodienstes
Recht und Steuern der LBS, wenn der Eigentümer während der Phase der
Selbstnutzung Investitionen tätigt, die er dann im Vorgriff auf eine
Zeit der Vermietung als Werbungskosten steuerlich geltend machen
will. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX B 19/09)
Der Fall:
Ein Steuerzahler nutzte seine Wohnung selbst. In diesem Zeitraum
ließ er Instandsetzungsarbeiten an diesem Objekt durchführen. In
seiner Steuererklärung gab der Eigentümer später an, es habe sich
hierbei um vorab entstandene Werbungskosten mit Blick auf eine nach
der Eigennutzung geplante Vermietung gehandelt. Das machte allerdings
das zuständige Finanzamt nicht mit. Es bestritt, dass solch eine
Lösung steuerrechtlich überhaupt möglich sei.
Das Urteil:
Der Bundesfinanzhof schloss sich der Meinung der Finanzverwaltung
an. In einem sehr knappen Beschluss wiesen die Richter darauf hin,
diese Frage sei bereits durch die laufende Rechtsprechung des Senats
ausreichend geklärt - und zwar auf eine für den Steuerzahler negative
Weise. Vorab entstandene Werbungskosten kämen in dieser
Fallkonstellation grundsätzlich nicht in Frage. Auch von einer neu
sich stellenden juristischen Frage könne hier keine Rede sein.
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Dr. Ivonn Kappel
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