(ots) - Wer seine Immobilienfinanzierung vor
Vertragsablauf beenden möchte, muss die Bank meist entschädigen. Im
derzeitigen Zinsumfeld fällt die Höhe der sogenannten
Vorfälligkeitsentschädigung allerdings regelmäßig besonders hoch aus.
Verbraucherschützer fordern mehr Transparenz und strengere Regeln.
Der verfrühte Ausstieg von Darlehensnehmern kommt den Banken in
der aktuell historischen Niedrigzinsphase teuer zu stehen. Denn sie
können die vorzeitig zurückgezahlte Summe nur zu mageren Zinsen
wieder anlegen und müssen auf weitere Zinszahlungen verzichten. Viele
Institute kalkulieren die Entschädigung bei einer Kündigung aus der
Differenz zwischen den entgangenen Zinseinnahmen und den Erträgen aus
der Ersatzanlage.
Laut aktueller Erhebung der Verbraucherzentralen und deren
Bundesverband (vzbv) sind zwei Drittel der
Vorfälligkeitsentschädigungen überhöht. Nach eigenen Angaben der
Verbraucherschützer liegt der Grund nicht allein an dem aktuellen
Niedrigzinsniveau, sondern auch an den Berechnungsmethoden der
Institute.
Seit Jahren gibt es unterschiedliche Ansichten bei Banken und
Verbraucherschützern hinsichtlich der korrekten Berechnung. Die
Berechnungsmethode für die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung sei
nicht ausreichend reglementiert. Ob eine Bank richtig gerechnet hat,
können Laien in der Regel nicht beurteilen. Die Höhe der
Vorfälligkeitsentschädigung ergibt sich aus der Restschuld, der
Restlaufzeit des Vertrages, sowie der Differenz zwischen dem
Anlagezins der Bank und dem vereinbarten Vertragszins.
"Oft bleibt unberücksichtigt, dass die Kreditnehmer das Recht
haben, während der Vertragslaufzeit Sondertilgungen zu leisten oder
den Tilgungssatz heraufzusetzen.", warnt Stephan Scharfenorth,
Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de
(http://www.baufi24.de/). "Die Banken müssen daher bei ihrer
Berechnung unterstellen, dass der Kunde bis zum Ende der
Vertragslaufzeit das Maximum an Sondertilgungen leistet und der
Tilgungssatz im Rahmen der Vertragsbedingungen so hoch wie möglich
ist." Dadurch reduzieren sich die zugrunde gelegte Restschuld und der
entgangene Zinsgewinn des Kreditinstituts. Für den Darlehensnehmer
wird es günstiger.
Wer befürchtet, die veranschlagte Vorfälligkeitsentschädigung der
Bank könnte zu hoch angesetzt sein, kann sich die korrekte Höhe von
einer Verbraucherzentrale anhand der Vertragsunterlagen gegen eine
Gebühr von circa 70 Euro berechnen lassen. Hilft das nicht, ist es in
einigen Fällen sogar ratsam einen Anwalt zu konsultieren.
Über Baufi24
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eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen.
Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen
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Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das
Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000
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