(ots) - Mit größter Wahrscheinlichkeit ist der Bangladescher
Dulal D. jener Flüchtling, der in Österreich am allerlängsten auf den
endgültigen Ausgang seines Asylverfahrens wartet. Die 18 Jahre, die
er unter Ausschluss vom Arbeitsmarkt und ohne in den Genuss von
Integrationsmaßnahmen gekommen zu sein, hierzulande sein Leben
fristet, stellen eine Extremsituation dar: die Spitze des Eisbergs
sozusagen, der sich nach unten hin aber rasch verbreitert. 18
Personen, so war im Innenministerium zu erfahren, warteten Ende 2013
allein beim (inzwischen im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
aufgegangenen) Bundesasylamt, also in der ersten
Entscheidungsinstanz, länger als zehn Jahre auf ihren Bescheid, 148
länger als drei Jahre, 915 länger als ein Jahr. In den
Berufungsinstanzen und bei den Höchstgerichten dürfte es hunderte
weitere in der Asyl-Wartschleife verfangene Menschen geben. Warum
das? Erstens, weil die zuständigen Gerichte, wie das Verwaltungs- und
Justizwesen überhaupt, in Zeiten chronischer Budgetprobleme
personell knapp gehalten werden. Zweitens, weil diese vielfach am
Rande der Überlastung arbeitenden Referenten, Richter und
Sachbearbeiter mit einer Rechtsmaterie hantieren müssen, die im
vergangenen Jahrzehnt vier grundlegende und eine Reihe zusätzlicher
Novellen erfahren hat. Die in weiten Teilen derart technisch
formuliert ist, dass die zuletzt vieldiskutierten
Unlesbarkeitsprobleme bei Gesetzen wegen des gendergerechten
Binnen-I?s davor schier verblassen. Drittens, weil die Qualität der
Entscheide trotz Verbesserungsinitiativen etwa bei den
Länderberichten vielfach weiter zu wünschen übrig lässt. Tatsächlich
werden Sprüche über Asylgewährung, die oft über Leben oder Tod des
Antragstellers bestimmen und zu den vornehmsten staatlichen Aufgaben
angewandten Menschenrechts gehören, in Österreich zuweilen immer noch
hingeschludert. Auch das manifestierte sich am Falle Dulal D.s auf
herausragende Art, als ein Berufungsrichter 2006 Aktenteile eines
anderen Asylwerbers mit als Entscheidungsgrundlage nahm. Dieses
fortgesetzte Qualitätsproblem ist jenen Menschen entgegenzuhalten,
die die Schuld an langen Asylverfahren allein bei Flüchtlingen und
Anwälten sehen. Die radikaleren unter ihnen, FPÖ-Vertreter etwa,
sprechen in diesem Zusammenhang gern von einer "Asylmafia",
ignorierend, dass die Möglichkeit von Menschen, falsche Urteile und
Entscheide unter fairen Bedingungen richtigzustellen, eine Grundlage
des Rechtsstaats ist. Der_Rechtsstaat spielt auch in Zusammenhang mit
einer anderen Asyl-Baustelle eine Rolle: Dem chronischen
Unterbringungsproblem, das Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP)
vor wenigen Tagen bewogen hat, unter Hinweis auf die geltende
Bund-Länder-Vereinbarung den säumigen Ländern ein Ultimatum bis Ende
Juli zu stellen - zum dritten Mal innerhalb der vergangenen zwei
Jahre. Doch mit Hinweisen auf die herrschende Rechtslage allein
dürfte hier wenig zu gewinnen sein, wenn man anonym bleiben wollenden
Stimmen aus dem Kreis der Länderverantwortlichen glauben mag. Die
verorten das Problem im schnöden Mammon. Um 19 Euro Tagsatz pro Tag
und Asylwerber seien keine Quartiere mehr zu finden, sagen sie: Die
heimischen Asylprobleme seien in weiten Teilen schlicht eine
Ressourcenfrage.
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