(ots) - Gustl Mollath hat genug von Psychiatern. Er
verweigert dem Gutachter das Gespräch, will nicht einmal seine
Anwesenheit im Gerichtssaal dulden. Es ist ihm nicht zu verdenken.
Nicht nur bei Angeklagten führt die bloße Anwesenheit von Psychiatern
zu einem Gefühl des Ausgeliefertseins. Bei Mollath ist dieses
Unbehagen nach siebeneinhalb Jahren des Eingesperrtseins überaus
begründet. Doch dieses Mal muss er sich keine Sorgen darüber machen,
wie der Sachverständige seine Worte und Gestik wertet. Das liegt
ausgerechnet an Mollaths ExFrau. Petra M. weigert sich, vor Gericht
zu sprechen. Die Hauptbelastungszeugin schweigt. Für das Gericht
bedeutet das: Es wird einen Teufel tun, lediglich aufgrund verlesener
Äußerungen zu behaupten, er hätte sie geschlagen, gebissen und
gewürgt. Nicht in einem Fall, der ein solches Beben in der Politik
verursacht hat. Die Vorsitzende Richterin hat es schon am ersten
Prozesstag angedeutet: Es sei noch gar nicht ausgemacht, dass ein
Gutachten überhaupt benötigt werde. Denn wenn Mollath gar keine
rechtswidrigen Taten nachgewiesen werden, muss auch seine
Schuldfähigkeit nicht beurteilt werden. Und wie sollten Mollath
angebliche Taten zweifelsfrei nachgewiesen werden, wenn diejenige,
der er sie angetan haben soll, schweigt? Die Schwierigkeit einer
Aussage-gegen-Aussage-Konstellation liegt darin, dass es eben nur
zwei Menschen gibt, die bei dem fraglichen Ereignis dabei waren. Es
ist schon schwer genug, bei zwei sich widersprechenden Aussagen die
Wahrheitsfindung zu betreiben. Wenn es nur noch eine Aussage gibt,
erübrigt sich alles Weitere. Niemand wird auf einer solchen Grundlage
in die Psychiatrie eingesperrt. Gustl Mollath schon gar nicht. Was
für das Gericht in Regensburg gilt, gilt ebenso für den Psychiater:
Beide wollen verlorenes Vertrauen zurückgewinnen, das von Gustl
Mollath und das aller anderen Bürger. Mollath muss weder das Gericht
noch den Psychiater fürchten. Es ist nicht mehr sein eigener Ruf, der
auf dem Spiel steht.
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