PresseKat - „geprüfter Sachverständiger“ kann irreführend sein

„geprüfter Sachverständiger“ kann irreführend sein

ID: 108108

Unternehmen, die Dienstleistungen offerieren, müssen sich von der Konkurrenz absetzen, um den potentiellen Kunden attraktiv zu erscheinen.

Aus diesem Grund werden die Qualifikationen der Mitarbeiter regelmäßig überprüft oder durch Schulungen und Seminare erweitert. U.a. bietet auch die Industrie- und Handelskammer Seminare und Lehrgänge zu Fortbildungszwecken an.

(firmenpresse) - Wurden diese Lehrgänge belegt, so ist es im Interesse des Unternehmens, auf die erlangten Qualifikationen auch aufmerksam zu machen.
So warb eine Immobilienfirma damit, dass der Geschäftsführer „geprüfter Sachverständiger“, „durch die IHK zertifizierter Sachverständiger“ und „Gutachter mit Zertifizierung durch die IHK“ sei.

Teilweise sind diese Formulierungen jedoch nicht zulässig, weil sie irreführend sind, wie das LG Kiel am 28.11.2008 (Az.: 14 O 59/08) feststellte.

Bei einem „geprüften Sachverständigen“ gehe der Kunde davon aus, „dass der Sachverständige eine besondere, den Standard seiner Mitbewerber deutlich überragende Qualifikation aufweise, die er in einer amtlich festgelegten Prüfung unter Beweis gestellt habe.“
Bei der Prüfung durch die IHK ist dies jedoch nicht der Fall, vielmehr werden die Prüfungskriterien von der Wirtschaftsakademie selbst festgelegt.

Bei den beiden Formulierungen „durch die IHK zertifizierter Sachverständiger“ und „Gutachter mit Zertifizierung durch die IHK“ sahen die Richter diese Gefahr jedoch nicht, da zertifizieren lediglich besage, dass eine Bescheinigung ausgestellt wurde.


Fazit:
Juristische Begebenheiten sind für rechtliche Laien nicht nur oftmals unübersichtlich, sondern auch unverständlich.
Um rechtlichen Problemen auszuweichen, sollte deshalb ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden.


© RA Axel Mittelstaedt 2009 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com



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Die Kanzlei Mittelstaedt, seit Kurzem Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



Leseranfragen:

Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.ladm.com
Email: info(at)designvocat.com



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Datum: 05.08.2009 - 11:28 Uhr
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Freigabedatum: 05.08.2009

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