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Bundesverfassungsgericht: neue Regelung zur Erbschaftssteuer

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Urteil: verfassungswidrig?

(firmenpresse) - Die Erbschaftssteuer ist auch in der deutschen Wirtschaft präsent. Denn: Verstirbt ein Geschäftsinhaber oder Partner, kommen verschiedene Regelungen zum tragen. Zurzeit herrscht große Verunsicherung. Der Bundesgerichtshof führt Verhandlungen zur Erbschaftssteuer mit eventuell weitreichenden Folgen. Steuerberater Günther Zielinski aus Hamburg informiert.

Urteil: verfassungswidrig?

Ein wichtiger Hinweis für den Steuerzahler: Die Verhandlungen zur Erbschaftssteuer beginnen am 08.07.2014. Bleibt das Bundesverfassungsgericht bei seinem bisherigen Standpunkt, wird es die Nichtigkeit des Erbschaftssteuergesetzes oder dessen Unvereinbarkeit mit dem deutschen Grundgesetz feststellen. Im letzteren Fall besteht die Möglichkeit zur Nachbesserung des Gesetzgebers innerhalb eines festgelegten Zeitraumes. Eine Nichtigkeit des Gesetzes kann entstehen, wenn das Gericht eine verfassungsübereinstimmende Auslegung für unmöglich hält. Kommt diese Situation zustande, ist das Gesetz auch für die Vergangenheit nicht mehr anwendbar. Rückwirkend kann die Erbschaftssteuer wegfallen, wenn bestimmte Fälle durch Einsprüche noch offenliegen oder aber Steuerbescheide vorläufig erlassen wurden.

Wahrscheinlich ist es, dass der Bundesgerichtshof zu dem Urteil der Unvereinbarkeit mit dem deutschen Grundgesetz kommt. Der Gesetzgeber bekommt folglich die Chance, beanstandete Punkte innerhalb einer bestimmten Frist neu zu regeln. So wurde bereits in den Jahren 1995 und 2006 beim Thema Erbschaftssteuer entschieden. Entscheidet also das Gericht in diesem Sinne, bleibt das Erbschaftssteuergesetz bis zum Fristablauf bestehen. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer für Übertragungen bliebe bestehen, während die Finanzverwaltung im Anschluss an die Entscheidung die vorläufig erlassenen Steuerbescheide in solche ohne Vorläufigkeitsmerkmal ändert. Ebenfalls würden sich zukünftige Übertragungen bis zum Ablaufen der möglichen Übergangsfrist dem derzeit geltenden Erbschaftssteuerrecht unterwerfen.





Für weitere Informationen und offene Fragen steht Steuerberater Günter Zielinski gerne in seiner Kanzlei in Hamburg zur Verfügung.

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Datum: 11.06.2014 - 10:27 Uhr
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