PresseKat - Benötigen Sturmklammern eine bauaufsichtliche Zulassung?

Benötigen Sturmklammern eine bauaufsichtliche Zulassung?

ID: 1068951

Geeignete Sturmklammern für eine sturmsichere Dacheindeckung

(PresseBox) - Sturmklammern sind Produkte der Bauregelliste C, d.h. für diese Produkte ist keine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich. Die Verwendung von Sturmklammern ist in den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks geregelt.
Nach der Fachregel müssen Sturmklammern für den jeweiligen Deckwerkstoff geeignet sein.
Mit Sturmklammern von FOS (Friedrich Ossenberg-Schule GmbH + Co KG) kann der Verarbeiter auf http://www.fos.de eine Windsogberechnung entsprechend der Fachregel durchführen. Dies ist sein Nachweis, dass geeignete Sturmklammern eingesetzt wurden.
Das Berechnungstool steht allen Nutzern, nach erfolgter Registrierung, kostenlos zur Verfügung.
Das Ergebnis der Windsogberechnung ist ein PDF-Dokument mit den entsprechenden Objektdaten:
- Dachziegel -stein oder Biber
- Traglattung
- Sturmklammer
- Verlegeschema
- Klammerstückzahl
- Windlast
- Abhebewiderstand der geklammerten Dacheindeckung
Alternativ zu dieser Einzelfallberechnung können FOS Sturmklammern nach den Tabellen der Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks eingesetzt werden.

Friedrich Ossenberg-Schule GmbH + Co KG (FOS) ist seit 100 Jahren Spezialist für Windsogsicherung. FOS fertigt und liefert für alle gängigen Dachpfannen und Fassadenbekleidungen die richtige Befestigung. Dabei legt der europaweit führender Hersteller Wert auf Qualität und überprüft nicht nur, welche Sturmklammern für die jeweilige Anwendung am besten geeignet ist, sondern prüft sie auf eigenen Testanlagen nach EN 14437.



Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Friedrich Ossenberg-Schule GmbH + Co KG (FOS) ist seit 100 Jahren Spezialist für Windsogsicherung. FOS fertigt und liefert für alle gängigen Dachpfannen und Fassadenbekleidungen die richtige Befestigung. Dabei legt der europaweit führender Hersteller Wert auf Qualität und überprüft nicht nur, welche Sturmklammern für die jeweilige Anwendung am besten geeignet ist, sondern prüft sie auf eigenen Testanlagen nach EN 14437.



drucken  als PDF  an Freund senden  „Fast eine ALHO Ausstellung“ Ausgezeichneter Wohnungsbau und Pläne für eine wachsende Stadt: Altonaer Spar- und Bauverein legt Geschäftsbericht 2013 vor
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 05.06.2014 - 11:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1068951
Anzahl Zeichen: 1758

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Hemer



Kategorie:

Bau & Immobilien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Benötigen Sturmklammern eine bauaufsichtliche Zulassung?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Friedrich Ossenberg-Schule GmbH + Co KG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Neuer Ausbildungsberuf mit hohen Zukunfts-Chancen ...

Die Herstellung und Verarbeitung von Metall wird immer komplexer. Hochmoderne Maschinen können bis zu 40 Arbeitsschritte vereinen, und das in innerhalb von wenigen Sekunden. Sie ersparen dadurch dem Unternehmen viel Zeit und manuelle Arbeit. Trotzd ...

Neue Videos: Sturmklammern richtig einsetzen ...

Mehrere neue FOS-Videos zeigen, auf welche Details das Dachhandwerk beim Einsatz von Sturmklammern achten sollte. Mit den verschärften Anforderungen an die Windsogsicherung rücken zunehmend die Sturmklammern und ihr fachgerechter Einsatz in den Fo ...

Alle Meldungen von Friedrich Ossenberg-Schule GmbH + Co KG