(ots) - Gut abgesichert durch die Bauzeit
"Eltern haften für ihre Kinder" - dieses Schild sieht man oft auf
Baustellen. Aber stimmt es auch? Fakt ist, dass die Verantwortung für
die Baustelle beim Bauherrn liegt. Passiert dort ein Unfall, trägt er
die finanziellen Folgen. Das kann teuer werden, gehen doch gerade
Personenschäden oft in die Millionenhöhe. Umso wichtiger ist der
Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Egal, ob gerade ein Haus gebaut, saniert oder umgebaut wird: Auch
bei sorgfältiger Planung bleibt die Baustelle eine Risikoquelle. Für
die Sicherheit seiner Baustelle ist der Bauherr selbst
verantwortlich; er muss darauf achten, dass kein Baumaterial
herumliegt und die Baustelle ausreichend beleuchtet und abgesichert
ist. Dennoch kann es zu einem Schaden kommen, zum Beispiel wenn
Helfer oder aber auch Unbefugte das Gelände betreten, über ein
umgestürztes Gerüst stolpern und sich verletzen. Dies kann erhebliche
finanzielle Forderungen für den Bauherrn nach sich ziehen. Eine
Bauherrenhaftpflichtversicherung prüft in diesem Fall, ob die
Ansprüche des Geschädigten berechtigt sind und übernimmt - sollte der
Bauherr seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sein -
die Zahlung der Forderung.
Besonders wichtig ist deshalb die Auswahl der Versicherungssumme.
Da Personenschäden oft sehr hohe Kosten verursachen, sollte die
Deckungssumme mindestens drei Millionen Euro betragen. Gibt es ein
Nachbargrundstück, sollten möglichst auch Schäden an diesem mit in
den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.
Die Versicherung wird für die Dauer des Bauvorhabens
abgeschlossen, in der Regel jedoch für maximal 24 Monate. Der
Versicherungsnehmer zahlt eine einmalige Prämie von meist ein
Promille der Bausumme: Kostet das Eigenheim beispielsweise 300.000
Euro, fallen für die Bauherrenhaftpflichtversicherung einmalig rund
300 Euro an. Helfen Freunde oder Angehörige unentgeltlich auf der
Baustelle mit, erhöht sich die Beitragssumme um die Höhe der
Eigenleistungen. Da die Prämien je nach Anbieter jedoch stark
variieren können, ist ein Vergleich der verschiedenen
Bauherrenhaftpflichtversicherungen grundsätzlich sinnvoll.
Übrigens: Auch wenn die Verkehrssicherungspflicht an den Bauleiter
oder Bauunternehmer übertragen wird, haftet der Bauherr in vollem
Umfang für Sach- oder Personenschäden, die auf der Baustelle
entstehen. Deshalb gilt es für den Bauherrn - neben dem Abschluss der
Bauherrenhaftpflichtversicherung - regelmäßig seiner Sorgfaltspflicht
nachzukommen und mögliche Schadensquellen auf der Baustelle zu
beseitigen.
Weitere Informationen zum Thema Bauherrenhaftpflichtversicherung
finden Sie auf www.drklein.de/bauherrenhaftpflicht.html.
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