(ots) - Position der Bundesregierung gestärkt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am heutigen Mittwoch die
Klage Großbritanniens gegen den Beschluss des EU-Ministerrats vom 22.
Januar 2013 zur Einführung der Finanztransaktionssteuer im Rahmen
einer Verstärkten Zusammenarbeit abgewiesen. Die finanzpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, die
derzeit mit Klaus-Peter Flosbach MdB und Alexander Radwan MdB zu
Gesprächen in Brüssel ist, erklärt dazu:
"Die Abweisung der Klage Großbritanniens ist ein weiterer Schritt
zur Einführung der Finanztransaktionssteuer. Der EuGH stärkt durch
sein Urteil auch die Position der Bundesregierung, die sich bei den
Verhandlungen für eine zügige Einführung der Finanztransaktionssteuer
mit einer breiten Bemessungsgrundlage einsetzt. Nun können die
Verhandlungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten fortgesetzt werden.
Die Vorstellungen der Mitgliedstaaten liegen zwar auch weiterhin noch
auseinander. Allerdings habe ich bei meinen Gesprächen mit der
Europäischen Kommission und dem Rat in Brüssel vernommen, dass man
optimistisch sei, weitere Fortschritte noch vor der Europawahl im Mai
zu erreichen."
Hintergrund:
Derzeit beteiligen sich elf Mitgliedstaaten - darunter Deutschland
und Frankreich - an der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der
Finanztransaktionssteuer (FTT).
Am 22. Januar 2013 wurde im ECOFIN-Rat die Ermächtigung für die
Verstärkte Zusammenarbeit zur Einführung einer
Finanztransaktionsteuer erreicht. Daraufhin hat die EU-Kommission am
14. Februar 2013 einen Richtlinienvorschlag zur inhaltlichen
Ausgestaltung der Finanztransaktionsteuer vorgelegt.
Großbritannien klagte gegen dieses Vorgehen. Die britische
Regierung sah durch den Beschluss ihre Rechte und Pflichten als
nicht-teilnehmender Staat missachtet und befürchtete zusätzliche
Kosten für den Finanzplatz London.
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