(ots) - Die Polizei erfasst rund 2,4 Millionen
Verkehrsunfälle im Jahr. Bei über 80 Prozent der Unfälle entsteht ein
kleinerer oder größerer Sachschaden. Tatsächlich dürften sich aber
weit mehr Verkehrsunfälle auf Deutschlands Straßen ereignen. Denn
nicht immer ist es zwingend erforderlich, die Polizei zur
Unfallaufnahme zu rufen. Was viele nicht wissen: Der Versicherer
verlangt bei Bagatellunfällen für die Schadenregulierung nicht
zwingend eine polizeiliche Unfallaufnahme.
Wenn der Unfallschaden wenige hundert Euro nicht übersteigt,
können die Beteiligten den Unfall also auch selbst dokumentieren und
gemeinsam ein Unfallprotokoll anfertigen. Diese sollte aber die
gleichen Angaben enthalten, wie ein Polizeiprotokoll. Am besten
gelingt das mit dem Europäischen Unfallbericht. Den Europäischen
Unfallbericht erhält man kostenlos bei seiner Kraftfahrtversicherung.
5 Tipps: Was bei einem Unfall auf jeden Fall notiert werden sollte
1. Das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners.
2. Namen und Adressen der beteiligten Fahrer. Die
Unfallbeteiligten sollten sich die Ausweispapiere zeigen lassen und
die Versicherungsgesellschaft und die Nummer des
Versicherungsscheines notieren.
3. Ort und Zeit des Unfalles.
4. Namen und Adressen von Zeugen.
5. Sicher ist sicher: Fotos vom eigenen und vom gegnerischen
Fahrzeugschaden machen. Die gesamte Unfallstelle von verschiedenen
Standpunkten fotografieren und eine Unfallskizze anfertigen.
Ganz wichtig: Die Beteiligen müssen ihren Versicherer
schnellstmöglich informieren und sollten niemals ein
Schuldanerkenntnis abgeben.
Wurden Personen verletzt oder ist ein erheblicher Blechschaden
entstanden, sollte immer die Polizei verständigt werden. Manchmal ist
es auch schwierig zu beurteilen, wann eine Delle eine Delle bleibt
und wann sie sich als größerer Schaden entpuppt. Im Zweifel sollte
auch hier die Polizei dazu geholt werden. Vor allem, wenn man das
Gefühl hat, dass irgendetwas nicht stimmt, Alkohol oder Drogen im
Spiel sind oder der Unfallgegner versucht, einem die Schuld in die
Schuhe zu schieben.
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Über den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist
die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Die
rund 470 Mitgliedsunternehmen mit 212.700 Beschäftigten und
Auszubildenden bieten durch 460 Millionen Versicherungsverträge
umfassenden Risikoschutz und Vorsorge sowohl für die privaten
Haushalte wie für Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen.
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