(ots) -
Alle Bürger, die ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013
ausfüllen, können dort Ausgaben für Arzneimittel aus der Apotheke
geltend machen. Damit das Finanzamt die Aufwendungen im Einzelfall
anerkennt, müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein, wie z.B.
der Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit. Darauf weist der
Deutsche Apothekerverband (DAV) alle Steuerzahler hin. Steuermindernd
wirken krankheitsbedingte Kosten auch nur dann, wenn zumutbare
Belastungsgrenzen überschritten werden. Allerdings lassen sich dabei
nicht nur Arzneimittel aus der Apotheke, sondern auch Ausgaben für
ärztliche Behandlungen oder für Hilfsmittel von Fall zu Fall
anrechnen.
Zur Anerkennung von "Außergewöhnlichen Belastungen" laut § 33
Einkommensteuergesetz muss nicht nur ein Zahlungsbeleg erbracht,
sondern auch noch die medizinische Notwendigkeit für das Verwenden
des Arzneimittels nachgewiesen werden. Bei komplett selbst bezahlten
Arzneimitteln ("Selbstmedikation") kann dieser Nachweis z.B. durch
ein Privatrezept oder durch ein Grünes Rezept erbracht werden.
Letzteres stellt der Arzt oft als Empfehlung aus, bevor die Apotheke
es als Quittung bedruckt. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten, die von
der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, kann der Versicherte
die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro pro Medikament
geltend machen.
Beim Nachweis der Ausgaben für Arzneimittel unterstützen viele
Apotheken ihre Kunden: Wer im Vorjahr nicht direkt seine Quittungen
und Belege aufbewahrt und gesammelt hat, besitzt vielleicht in seiner
Stammapotheke eine Kundenkarte. Dann kann er dort nachträglich um
eine finanzamttaugliche Bescheinigung über alle Ausgaben für
Medikamente im Jahr 2013 bitten, die von seiner Krankenkasse nicht
erstattet wurden und die er als Patient deshalb selbst zahlen musste.
Das entsprechende Service-Angebot sowie Inhalt und Form der
Bescheinigungen können jedoch von Apotheke zu Apotheke variieren.
Diese Pressemitteilung und mehr Informationen unter www.abda.de
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher
Tel.: 030 - 40004 132
E-Mail: r.kern(at)abda.aponet.de
Christian Splett, Pressereferent
Tel.: 030 - 40004 137
E-Mail: c.splett(at)abda.aponet.de