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Sperrfrist: 29.04.2014 06:00
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Es ist das Prestigeprojekt der SPD in der großen Koalition: Ab dem
1. Januar 2015 soll der allgemeine Mindestlohn für rund 40 Millionen
Arbeitnehmer in Deutschland gelten. Nach Recherchen des NDR Magazins
"Panorama 3" hat die Bundesregierung aber bislang keine wirksamen
Maßnahmen zur Kontrolle dieses Gesetzes geplant. Zuständig für die
Kontrollen ist der Zoll, doch wie die Behörde die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohns effektiv überwachen soll, ist offenbar noch
völlig unklar.
Bis zu 2500 zusätzliche Zollbeamte seien nach Berechnung der
Deutschen Zollgewerkschaft (BDZ) erforderlich, um die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohns bundesweit zu überwachen, so der
stellvertretende Gewerkschaftsvorsitzende Christian Beisch. Doch ob
und in welcher Höhe eine Personalerhöhung beim Zoll und eine
Bereitstellung zusätzlicher Sachmittel erfolgen wird, dazu wollte
sich das zuständige Bundesfinanzministerium auf Nachfrage gegenüber
"Panorama 3" nicht äußern. Das Ministerium räumt zwar ein, dass die
Einführung des gesetzlichen Mindestlohns mit höheren Personal- und
Sachkosten verbunden sei, verweist aber darauf, dass Einzelheiten zum
Mehrbedarf erst im Bundeshaushalt 2015 festgelegt würden. Auch im vom
Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zum Mindestlohn fehlt
eine Aussage zum Personalbedarf des Zolls.
"Grundsätzliche Bedenken" äußert auch der nationale
Normenkontrollrat. Das unabhängige Gremium prüft, ob und inwiefern
die Bundesregierung für die Umsetzung von Gesetzesvorhaben
finanzielle Folgekosten berücksichtigt. Im Bezug auf die Einführung
des Mindestlohns kritisiert der Kontrollrat, dass die zu erwarteten
Mehrkosten im Gesetzentwurf nicht ausreichend abgebildet seien.
Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der
Grünen-Fraktion im Bundestag, kritisiert gegenüber "Panorama 3" die
Regierung: "Schon heute hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
beim Zoll zu wenig Personal, weil ihr in den letzten Jahren immer
mehr Aufgaben übertragen wurden. Jetzt soll die FKS auch noch den
gesetzlichen Mindestlohn prüfen - wieder ohne ausreichend Personal.
Effektive Kontrollen gibt es aber nicht zum Nulltarif. Damit steht
der Mindestlohn nur auf dem Papier und das ist ein Skandal!"
Aus ihrer heute veröffentlichten kleinen Anfrage an die
Bundesregierung geht hervor, dass das Zollpersonal auch in der
Vergangenheit nur geringfügig aufgestockt wurde. 2009 gab es bei der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit 6002 zuständige Kontrolleure, 2013
waren es 6481. Dabei erhöhte sich die Zahl der Arbeitnehmer mit
Anspruch auf Mindestlohn im gleichen Zeitraum von rund 2,1 Millionen
Beschäftigten auf rund 4 Millionen Beschäftigte. Das
Bundesfinanzministerium spricht trotz der geringen Zahl an
Kontrolleuren von einer derzeit effektiven Überwachung der
Mindestlohnregeln durch den Zoll.
Mehr zum Thema "Kontrolle des Mindestlohns" am Dienstag, 29.
April, in "Panorama 3", um 21.15 Uhr im NDR Fernsehen.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an "Panorama 3",
Maike Rudolph, Tel. 040/4156 4785.
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Norddeutscher Rundfunk
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