PresseKat - Bundesregierung lehnt Verschlechterung bei Fluggastrechten ab / Verbraucherschützer wollen derzeiti

Bundesregierung lehnt Verschlechterung bei Fluggastrechten ab /
Verbraucherschützer wollen derzeitige Schutzrechte beibehalten

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(ots) - Die Bundesregierung lehnt die von der Europäischen
Union geplante Verschlechterung der Fluggastrechte ab. Sie werde die
Reform, wonach eine Entschädigung erst ab einer Flugverspätung von
fünf Stunden gezahlt wird, nicht akzeptieren und den Vorstoß nicht
unterstützen. Das erklärt Gerd Billen, Staatssekretär im
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, am Montag, 28.
April 2014, 19.25 Uhr, im ZDF-Wirtschafts- und Verbraucher-Magazin
"WISO".

Obwohl viele Mitgliedstaaten einer Verschlechterung zustimmen
würden, gehe es der Bundesregierung darum, einen hohen Schutz der
Verbraucher zu erhalten. Darin seien sich die zuständigen
Bundesministerien für Verkehr und Justiz einig, so Billen.

Verbraucherschützer erwarten von der Bundesregierung allerdings
noch mehr. Die EU-Pläne lediglich nur abzulehnen, reiche noch nicht,
sagt Otmar Lell vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): "Wir
erwarten von der Bundesregierung, dass sie ganz klar sagt, dass das
gegenwärtige Niveau der Fluggastrechte gehalten werden muss." Diese
Haltung müsse dann auch im Europäischen Rat durchgesetzt werden.

Derzeit haben Fluggäste ab einer Verspätung von drei Stunden
Anspruch auf eine Entschädigung. Die Pläne des Europäischen Rats
sehen dagegen einen Anspruch erst ab einer Verspätung von fünf
Stunden vor, bei internationalen Flügen ab 6000 Kilometern sogar erst
ab zwölf Stunden. Der EU-Rat will die neue EU-Richtlinie zu den
Fluggastrechten auf seiner nächsten Sitzung im Juni beschließen.

Hinweis für die Redaktionen:

Für redaktionelle Rückfragen ist der Autor am Sonntag, 27. April
2014, zu erreichen unter der Telefonnummer: 06131 - 70-15530.

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Datum: 27.04.2014 - 10:00 Uhr
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