(ots) - Jährlich kommen in Deutschland etwa 600
Menschen durch Brände ums Leben. Oft werden sie nachts in den eigenen
vier Wänden überrascht. Weitaus gefährlicher als das Feuer ist
allerdings der Rauch, der sich extrem schnell und vor allem lautlos
in einem Haus oder einer Wohnung ausbreitet: Er führt bereits nach
wenigen Minuten zu einer tödlichen Rauchvergiftung und wird von
schlafenden Personen meist nicht bemerkt. Ein Rauchmelder dagegen
erkennt die Gefahr frühzeitig und sichert den entscheidenden
Vorsprung. "Im Schlaf funktioniert der Geruchssinn nicht, es ist also
lebenswichtig, dass man so schnell wie möglich alarmiert wird, wenn
ein Feuer ausbricht", so Ingo Schiel, Experte für Schadenverhütung
der Öffentlichen Versicherung Braunschweig. Zusätzlich zu solchen
tragischen Todesfällen richten Brände regelmäßig große Sachschäden
an: Allein bei der Öffentlichen wurden 2013 1498 Brandschäden
gemeldet, für die bisher rund 7,5 Millionen Euro gezahlt wurden.
Trotzdem haben nur 35 Prozent der deutschen Haushalte einen
Rauchmelder installiert, so das Ergebnis einer repräsentativen
Umfrage der YouGov Deutschland AG aus dem Jahr 2013 im Auftrag der
Öffentlichen Versicherer. Überwiegend sind es Familien mit Kindern,
die schon jetzt auf ausreichenden Schutz durch Rauchmelder setzen.
Dabei gibt es seit dem 13. April 2012 in Niedersachsen die
gesetzliche Pflicht Rauchwarnmelder zu installieren. Wohnungen und
Häuser, die ab dem 1. November 2012 errichtet oder genehmigt sind,
müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Für vor diesem
Termin errichtete oder genehmigte Häuser und Wohnungen gilt eine
Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015. Gemäß Niedersächsischer
Bauordnung (§ 44 Abs. 5) müssen Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure,
die als Rettungswege dienen, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden
(Mindestschutz). Bei mehrstöckigen Gebäuden muss sich ein Rauchmelder
auf dem Flur eines jeden Stockwerkes befinden. Um einen bestmöglichen
Schutz zu gewährleisten, sollten jedoch in allen Räumen Rauchmelder
angebracht werden.
Rauchwarnmelder lassen sich problemlos, selbst nachträglich ohne
großen Aufwand, durch Kleben oder Schrauben anbringen. Da der
Brandrauch nach oben steigt, muss der Rauchwarnmelder auf jeden Fall
an der Decke, möglichst in der Raummitte, angebracht werden. Der
Mindestabstand der Melder zu Wänden und Raumteilern sollte mindestens
50 Zentimeter betragen. In größeren Wohneinheiten ist es zweckmäßig,
die in den einzelnen Räumen montierten Rauchwarnmelder durch eine
Funk- oder Drahtverbindung zusammenzuschalten. In diesem Fall werden
bei der Auslösung eines Rauchwarnmelders auch die akustischen Signale
aller anderen Rauchwarnmelder automatisch aktiviert.
In Mietwohnungen ist der Eigentümer bzw. der Vermieter dafür
verantwortlich, dass Rauchmelder in den Wohnungen installiert werden.
Für die Betriebsbereitschaft und Pflege der Geräte sind dagegen - bei
vermieteten Wohnungen - die Mieter selbst zuständig, es sei denn, der
Eigentümer/Vermieter übernimmt diese Verpflichtung vereinbarungsgemäß
selbst.
Folgende Mindestleistungsmerkmale muss ein Rauchwarnmelder nach
DIN EN 14604 erfüllen:
- Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen
- Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss,
ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal
- Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders ist
Voraussetzung
- Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die
Rauchmesskammer eindringen können
"Beim Kauf eines Rauchmelders sollte auf das VdS-Prüfzeichen
geachtet werden. Das Gütesiegel der Schadenverhütungsinstitution
steht für Sicherheit und Qualität. Diese Rauchmelder beginnen bereits
ab einem Prozent Rauchdichte Alarm zu schlagen", empfiehlt Ingo
Schiel von der Öffentlichen. Bei Rauchwarnmeldern, die über eine
zusätzliche "Q"-Kennzeichnung verfügen, hält die Batterie bis zu zehn
Jahren.
Weitere Informationen finden Sie unter www.oeffentliche.de.
Über die Öffentliche Versicherung Braunschweig: Die Öffentliche
Versicherung Braunschweig blickt auf 260 Jahre Unternehmensgeschichte
zurück und ist in ihrem Geschäftsgebiet Marktführer. Das
Geschäftsgebiet umfasst das ehemalige Land Braunschweig mit ca.
800.000 Einwohnern. Rund 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
betreuen in ca. 160 Geschäftsstellen rund 400.000 Kunden in allen
Fragen rund um Versicherungen und Finanzdienstleistungen.
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