(ots) - Nachdem das Bundeskabinett am 2. April 2014 den
Gesetzentwurf zum Mindestlohn gebilligt hat, hat die Zollgewerkschaft
BDZ vor zu vielen Ausnahmen gewarnt. Je mehr Ausnahmen die Politik im
weiteren parlamentarischen Verfahren zugestehe, desto prüfungs- und
personalintensiver werde die Kontrolle durch den Zoll, der zwischen
2.000 und 2.500 zusätzliche Beschäftigte benötige, betonte
BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes.
Bereits jetzt sei das Personal bei der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit "auf Kante genäht", unterstrich Dewes.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble habe ihm in einem Gespräch am
25. März 2014 zugesagt, dass so viel Personal eingestellt werde, wie
benötigt werde, um eine hohe Kontrolldichte zu gewährleisten.
Darüber hinaus hat Dewes aus der Politik eine Reihe positiver
Signale erhalten, dass der Haushaltsgesetzgeber das zusätzliche
Personal bewilligen werde. Klarheit über die endgültige Anzahl der
Planstellen und Stellen werde noch vor der parlamentarischen
Sommerpause 2014 herrschen.
Dewes forderte vereinfachte und transparentere Regelungen, unter
anderem im Arbeitnehmerentsendegesetz und im
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, um den Beschäftigten der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit das Rüstzeug an die Hand zu geben, noch
effektiver kontrollieren zu können. Der BDZ befürworte keine härteren
Strafen, sondern erwarte einen klaren rechtlichen Rahmen, damit die
Verstöße effektiv geahndet werden könnten.
Entscheidend komme es auf die flächendeckende Präsenz der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit an, von der abschreckende Wirkung
ausgehen müsse. Dazu gehört aus Sicht des BDZ, dass der klassische
Streifendienst beim Zoll im gebotenen Umfang erhalten bleibt. "Ohne
wirksame Kontrolle ist der Mindestlohn nichts wert", bekräftigte
Dewes.
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