(ots) - Als "üble Diskriminierung" und Einstieg in einen
"Zwei-Klassen-Arbeitsmarkt" kritisiert der Paritätische
Wohlfahrtsverband den Ausschluss Langzeitarbeitsloser von der neuen
Mindestlohnregelung. Durch die Befristung auf sechs Monate, während
der für die Arbeitnehmer kein Kündigungsschutz bestehe, werde darüber
hinaus dem Missbrauch durch Unternehmen Tür und Tor geöffnet.
"Der Ausschluss ehemaliger Langzeitarbeitsloser vom Mindestlohn
ist ein empörender Fall von Diskriminierung und führt die Idee des
Mindestlohns als einheitliche Lohnuntergrenze für jede Form der
Erwerbstätigkeit in Deutschland ad absurdum", kritisiert Ulrich
Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Im
Unterschied zu Praktikanten oder Auszubildenden gehe es hier um ganz
reguläre Beschäftigungsverhältnisse. "Der Grundsatz gleiches Geld für
gleiche Arbeit wird hier mit Füßen getreten", so Schneider.
Die Idee, den Ausschluss Langzeitarbeitsloser auf sechs Monate zu
begrenzen, öffne dem Missbrauch durch Unternehmen Tür und Tor,
Langzeitarbeitslose als billige Arbeitskräfte auszubeuten, warnt der
Verband. Da während der sechs Monate für die Arbeitnehmer kein
Kündigungsschutz gelte, könnten Arbeitgeber jedes halbe Jahr einfach
Personal austauschen und neue Ex-Langzeitarbeitslose zum billigen
"Discount-Tarif" einstellen.
Es gebe keinerlei sachlichen Grund, ehemaligen
Langzeitarbeitslosen den Mindestlohn zu verwehren. Das Argument aus
Arbeitgeber- und Unionskreisen, die Eintrittsschwelle in den
Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose nicht durch einen Mindestlohn
erhöhen zu wollen, bezeichnet der Paritätische als "scheinheilig".
"Aktuell haben wir keinen Mindestlohn und die Vermittlungszahlen
Langzeitarbeitsloser sind trotzdem lausig. Wer wirklich etwas für
eine bessere Integration der rund eine Million Langzeitarbeitslosen
tun will, muss bei den Unterstützungs-, Qualifizierungs- und
Fördermaßnahmen ansetzen", so Ulrich Schneider.
Der Paritätische Gesamtverband kündigt für Freitag die
Präsentation einer eigenen Studie zu aktuellen Missständen und
Defiziten der Förderung von Langzeitarbeitslose an.
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Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305, E-Mail: pr(at)paritaet.org