PresseKat - Mindestlohn in der Callcenterbranche ? Warten auf den Gesetzgeber?

Mindestlohn in der Callcenterbranche ? Warten auf den Gesetzgeber?

ID: 1025640

Eine kontroverse Mindestlohndebatte gibt es seit längerer Zeit in der Callcenterbranche.

(firmenpresse) - Dies hatte zwischenzeitlich dazu geführt, dass der größte Interessenverband der Callcenterbranche, der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV), die Gründung eines tariffähigen Arbeitgeberverbandes forciert hatte. Mit dieser Maßnahme sollte der Weg für Verhandlung insbesondere von Mindestlohnbedingungen zwischen den Callcenterunternehmen und den in der Branche aktiven Gewerkschaften frei gemacht werden. Die Gründung des Arbeitgeberverbandes steht allerdings noch aus. Folglich ist es bisher noch nicht zu weiterführenden Verhandlungen über einen Mindestlohn zwischen der Callcenterwirtschaft und den Gewerkschaften gekommen. Grund dafür ist insbesondere der Umstand, dass das Thema gesetzlicher Mindestlohn im Vorfeld der letzten Bundestagswahl verstärkt auf politischer Ebene diskutiert wurde und zu erwarten stand, dass nach der Bundestagswahl eine gesetzliche Mindestlohnregelung erfolgen würde. Eine solche hätte möglicherweise einen zuvor auf Tarifebene verhandelten Mindestlohn konterkariert.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird die gesetzliche Regelung eines bundesweit geltenden Mindestlohnes konkret diskutiert. Mit Blick auf diese Entwicklung hat sich der CCV jüngst erneut zu der Mindestlohndebatte positioniert und die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ausdrücklich begrüßt, auch wenn er Ausnahmen für einzelne Arbeitnehmergruppen fordert. Eine tarifliche Lösung lehnt der CCV weiterhin angesichts des noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens ab. Die Gründung eines Arbeitgeberverbandes hat nach Aussage des Präsidenten des CCV, Herrn Manfred Stockmann, aktuell keine Priorität mehr.

Die größte in der Callcenterbranche agierende Gewerkschaft Verdi ist mit dieser Entwicklung nicht einverstanden und drängt ? ungeachtet der zu erwartenden gesetzlichen Mindestlohnlösung ? weiterhin auf eine zeitnahe tarifliche Mindestlohnvereinbarung. Die ablehnende Haltung des CCV in dieser Frage hat ferner dazu geführt, dass Verdi die Arbeitgeber in der Callcenterbranche weiterhin zur Gründung eines Arbeitgeberverbandes aufruft, mit dem - neben weiteren Themen - ein flächendeckender Branchenmindestlohn verhandelt werden kann.





Solange der Gesetzgeber noch keinen die Callcenterbranche betreffenden Mindestlohn festgelegt hat und auch kein verhandlungswilliger Arbeitgeberverband in Sicht ist, will Verdi sich zunächst weiter darauf konzentrieren, vereinzelt Mindestlöhne in großen Callcentern durchzusetzen. Dies war Verdi im Jahr 2013 bei der walter services Holding GmbH gelungen und hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Advovox Rechtsanwalts GmbH berät schwerpunktmäßig kleine und mittelständische Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts. Die Betreuung unserer Mandanten, die sich stets an deren wirtschaftlichen Interessen orientiert, erfolgt wahlweise im Rahmen einzelfallbezogener Beratung oder im Rahmen von Dauerberatungsvereinbarungen. Eine frühzeitige Einbindung in unternehmerische Entscheidungsprozesse schafft dabei für unsere Mandanten nicht nur Rechtssicherheit, sondern beugt vielfach auch kostenintensiven Folgestreitigkeiten mit Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat vor.

Nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Arbeitnehmer haben hohen Beratungsbedarf, wenn es um das Arbeitsverhältnis geht. Häufig sind die gegenseitigen, im Arbeitsvertrag formulierten Rechte und Pflichten nicht genau zu ersehen. Oft ist auch die Rechtmäßigkeit bestimmter vom Arbeitgeber getroffener Maßnahmen streitig (z.B. Abmahnung, Kündigung, Umsetzung etc.). Hier sorgt der rechtzeitige Gang zum Rechtsanwalt für Klarheit und Kostenminimierung.

Auch der Betriebsrat hat die Erfüllung seiner Aufgaben an gesetzlichen Vorgaben auszurichten. Ein Betriebsrat besteht in der Regel aus juristischen Laien, die sich mit der ordnungsgemäßen Umsetzung rechtlicher Vorgaben verständlicher Weise oft schwer tun. Fortbildungen können hier oft nur begrenzt Abhilfe leisten. Unklarheiten über die eigenen Handlungsspielräume stellen allerdings eine Schwächung der Position des Betriebsrates dar, die sich dieser regelmäßig nicht leisten kann. Eine qualifizierte anwaltliche Beratung ist daher auch für Betriebsräte unerlässlich.

Der Weg zu uns:

Gern geben wir Ihnen in einem kostenlosen Informationsgespräch einen detaillierten Einblick und gehen direkt auf Ihre individuellen Anforderungen ein.

Selbstverständlich können wir Ihnen vorab weiteres Informationsmaterial zukommen lassen.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!
Ihr Ansprechpartner:
Herr Rechtsanwalt Sven Krüger
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
eMail: krueger(at)advovox.de
Tel. 030-22 488 168

ADVOVOX Rechtsanwalts GmbH Sven Krüger
Landsberger Allee 117a
10407 Berlin

Tel.: 030-22 48 75 28
Fax: 030-22 48 75 29
eMail: info(at)advovox.de
Web: www.advovox.de

Sie können diese Pressemitteilung ? auch in geänderter oder gekürzter Form ? mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.



Leseranfragen:

Landsberger Allee 117a, 10407 Berlin



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  awt Rechtsanwälte: Titulierte Forderungen gelten grundsätzlich 30 Jahre Betriebsübergang - Widerspruch
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 27.02.2014 - 13:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1025640
Anzahl Zeichen: 2705

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sven Krüger
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 22 48 75 28

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mindestlohn in der Callcenterbranche ? Warten auf den Gesetzgeber?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ADVOVOX Rechtsanwalts GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ADVOVOX Rechtsanwalts GmbH