(ots) - Kinder haften für ihre Eltern, hat der
Bundesgerichtshof entschieden. Er hat auch gesagt, warum: weil Eltern
ihrerseits für Kinder haften. Sie tun das, indem sie ihren Kindern
Fürsorge in einem Alter zukommen lassen, in dem das Kind nicht für
sich selbst sorgen kann. Werden die Eltern ihrerseits
pflegebedürftig, zahlt das Kind zurück, was es zuvor empfangen hatte:
Leistung und Gegenleistung gleichen sich aus, der Generationenvertrag
hält.
In Deutschland tut er das bekanntlich nicht. Anlässlich des
BGH-Urteils nennt AfD-Sprecher Konrad Adam die Gründe. Er erinnert
daran, dass es in Deutschland lohnend ist, sich im Alter von Kindern
versorgen zu lassen, ohne selbst für Kinder gesorgt zu haben. Der
Generationenvertrag, Grundlage des Alterssicherungssystems im
Umlageverfahren, wird damit ausgehebelt. Denn Jung wird nur dann für
Alt sorgen können, wenn Alt zuvor für Jung gesorgt hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt an diesen Zusammenhang
erinnert und eine stärkere Berücksichtigung der Erziehungsleistung in
allen Zweigen des sozialen Sicherungssystems angemahnt, bisher ohne
Erfolg. Adam verlangt, der Familie den besonderen Schutz, den ihr das
Grundgesetz versprochen hat, wieder zukommen zu lassen. Nur so können
die Ansprüche der älteren Generation erfüllt werden, ohne die
nachwachsende Genration heillos zu überfordern.
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