PresseKat - Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Unterhalt/Urteil/Bundesgerichtshof

Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Unterhalt/Urteil/Bundesgerichtshof

ID: 1018817

(ots) - Dass vier Jahrzehnte fehlender Kontakt, vom
Vater mutwillig herbeigeführt, gleichwohl noch eine Einstandspflicht
begründen, mag die Hüter der öffentlichen Kassen freuen, die sonst
für die Kosten des Heimaufenthaltes hätten aufkommen müssen.
Lebensnah ist diese Rechtsprechung nicht.

Es ist die klamme öffentliche Hand, die in Zukunft noch mehr
Entscheidungen dieser Art erzwingen wird. Der Staat ist zwar bereit,
den Ruhestand der Bundestagsabgeordneten abzusichern, auch wenn die
zuvor in keine Kasse einbezahlt haben. Er wird aber immer häufiger
versuchen, sich von Pflegekosten zu befreien. Und denkbar ist noch
ganz anderes. Im Augenblick nimmt der Staat bei vielen
Hartz-IV-Leistungen keinen Rückgriff auf Verwandte in direkter Linie.
Das muss nicht so bleiben.



Pressekontakt:
Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 / 7205-1225
E-Mail: newsroom.stuttgarterzeitung(at)stz.zgs.de
http://www.stuttgarter-zeitung.de




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu NSU/Baden-Württemberg/Abschlussbericht Weser-Kurier: Kommentar zum Turbo-Abitur in Niedersachsen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.02.2014 - 20:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1018817
Anzahl Zeichen: 1100

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Stuttgart



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Unterhalt/Urteil/Bundesgerichtshof"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Stuttgarter Zeitung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Stuttgarter Zeitung