(ots) - Zur Abgabe von Kompetenzen von Karlsruhe nach
Luxemburg erklären der stellv. Sprecher der Alternative für
Deutschland, Alexander Gauland und der Spitzenkandidat für die
Europawahl, Hans-Olaf Henkel:
Das Bundesverfassungsgericht teilte heute mit, den umstrittenen
Beschluss der Europäischen Zentralbank über den theoretisch
unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen dem Europäischen Gerichtshof
zur Prüfung vorlegen zu wollen. Es ist das erste Mal in der
Geschichte der Bundesrepublik, dass das Verfassungsgericht einen Fall
dem EuGH zur Prüfung vorlegt. Diese Entscheidung reiht sich in den
aktuellen politischen Trend ein, immer mehr Souveränität von den
Mitgliedstaaten an die Europäischen Union abzugeben.
Gerade an der hochbrisanten Entscheidung über den unbegrenzten
Ankauf von Staatsanleihen sollten die Mitgliedstaaten, insbesondere
Deutschland, maßgeblich beteiligt sein. Man kann sich an den Fingern
einer Hand abzählen, wie ein Europäischer Gerichtshof, dessen Beamte
den politischen Auftrag haben, unter anderem über den
Kompetenzzuwachs der Europäischen Union zu wachen, in dieser Sache
entscheiden werden. Sicherlich nicht im Sinne der deutschen
Steuerzahler.
Es ist ein fatales Signal, wenn das Bundesverfassungsgericht nun
damit beginnt, ureigene Kompetenzen nach Luxemburg zu verlagern und
damit den deutschen Bürgern jede Möglichkeit einer Mitbestimmung in
Deutschland nimmt. In Zukunft wird es besonders dann unerträglich
sein, wenn der EuGH über die Verwendung von deutschem Steuergeld
entscheiden wird.
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Christian Lüth
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