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Das neue Jahr beginnt und Millionen Deutsche begrüßen es mit
Raketen und Böllern. Nicht selten endet dieses Vergnügen in der
Notaufnahme eines Krankenhauses oder mit erheblichem Sachschaden. Wer
die Silvesternacht genießen will, dem rät die HUK-COBURG, nur
Feuerwerkskörper zu verwenden, die zuvor von unabhängigen
Prüfanstalten getestet worden sind.
Klar, Feuerwerkskörper sollten in einwandfreiem Zustand und
unbeschädigt sein. Lässt sich eine Rakete oder ein Böller nicht
gleich zünden, weg damit! Übrigens verrät der Aufdruck BAM auch, wer
mit den Feuerwerkskörpern hantieren darf: Klasse II oder Kategorie F2
und ein CE-Kennzeichen darf nur zu Silvester und nur von volljährigen
Personen verwendet werden. Feuerwerkskörper der Klasse I oder der
Kategorie F1 - zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen - können
auch schon Jugendliche ab zwölf Jahren allein in die Hand nehmen.
Noch eines: Bevor man Feuerwerkskörper abschießt, immer die
Gebrauchsanweisung lesen und - ganz wichtig - immer auf einen
ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Menschen achten.
Wer selber alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern
Dritter gefeit. Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der
Silvesternacht parkende Autos. Steht der Verursacher fest, muss er
natürlich haften. In der Praxis ist das allerdings eher selten der
Fall. Hat der Besitzer des beschädigten Autos eine
Teilkasko-Versicherung, kann er den Schaden dort melden und
regulieren lassen. Dies gilt übrigens auch, wenn der Verursacher
feststeht. Ist der Schaden behoben, holt die Versicherung sich das
Geld dafür vom Schädiger natürlich zurück.
Zu den typischen Schäden dieser Nacht zählen auch Raketen, die
durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein
Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist
dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. Allerdings
lassen sich solche Schäden in der Regel leicht vermeiden, indem man
Fenster und Dachluken schließt.
Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten:
Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft, zum Beispiel an
den Augen. Niemand weiß, wer ihn abgeschossen hat, darum kann der
Verletzte auch niemanden in die Pflicht nehmen. Er bleibt auf seinen
Schadenersatzansprüchen sitzen. In dieser Situation hilft eine
private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig davon, ob man selber
oder ein Dritter den Unfall verursacht hat.
Übrigens selbst wenn feststeht, wer den Unfall verursachte, können
Opfer leer ausgehen. Denn hat der Unfallverursacher keine private
Haftpflichtversicherung, muss er das Opfer aus der eigenen Tasche
entschädigen. Bei schweren Unfällen eine Verpflichtung, die viele
Privatleute nicht erfüllen können.
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