PresseKat - Verdacht auf Entgeltfortzahlungsbetrug

Verdacht auf Entgeltfortzahlungsbetrug

ID: 999377

Schutz vor Betrugsdelikten in Unternehmen

(firmenpresse) - Aufklärungsarbeiten bei dem konkreten Verdacht auf Entgeltfortzahlungsbetrug

Immer wieder kommt es vor, dass Mitarbeiter, die ihnen im Krankheitsfall zugesagte Lohnfortzahlung, in Form eines betrügerischen Vorhabens ausnutzen. In solch einem Fall ist es das Vertrauensverhältniss und die Loyalität gegenüber dem Geschäft bzw. Unternehmen, das durch solch ein Benehmen zerrüttet wird. Ein erkrankter Mitarbeiter hat die Verpflichtung, seinen Unternehmer /Chef direkt über eine Krankheit zu verständigen, die sein Wegbleiben von der Arbeitsstelle für einen bestimmten Zeitraum rechtfertigt. Spätestens am vierten Krankheitstag muss dem Unternehmer eine Unterlage vorliegen, das die Erwerbsunfähigkeit ärztlich bestätigt. Doch ständig wiederholt, kommt es zu Schwierigkeiten bezugnehmend auf eine Nebenbeschäftigung, die während dieser Krankheitszeit ausgeübt wird. Argwohn ist vor allem bei Mitarbeitern angebracht, die grundsätzlich bzw. gerne mal durch Fehlen am Job mit fadenscheinigen Rechtfertigungen auffallen. Oft genug handelt es sich hier um so benannte "Blaumacher" ohne Arbeitsmotivation. Weiterführende Informationen: wirtschaftsdetektei.diedetektei.eu (http://wirtschaftsdetektei.diedetektei.eu/)

Laut der deutschen Rechtsprechung haben kranke Arbeitnehmer alles zu unterlassen, das ihre Gesundung erschwert oder stört. Zu dem gehört unbestreitbar das Integrieren einer Nebenbetätigung während dieser Krankheitsperiode. Ebenfalls dazu zählen die Ausübung belastender körperlicher Tätigkeiten wie z.B. die Organisation eines Umzuges. So etwas ist im Regelfall in keinster Weise erlaubt. Arbeitnehmer, die an erhöhtem Fieber erkrankt sind, dürfen meist zu dieser Zeit nicht das Bett verlassen, während ein Angestellter, der einen leichten Bandscheibenvorfall erlebt hat, allerdings in zum Beispiel einer Badeanstalt anzutreffen sein kann. Die dezente sportliche Tätigkeit nützt in diesem Moment meist mehr, als dass jene schadet.




Es ist keineswegs simpel, die vorliegende Situation im Detail einzuschätzen, denn jeder Lage ist einzigartig. Doch gewisse Kriterien weisen in der Regel recht klar darauf hin, dass ein Täuschung vorliegt. Ein Entgeltfortzahlungsbetrug z.B. während eines vorgetäuschten Krankheitsfalls ist kein Kavaliersdelikt und stellt einen Straftatbestand dar. Er kann in maßgebenden Fällen strafrechtlich verfolgt werden, sobald der Betroffene Unternehmer Anzeige erstattet. Vorgetäuschte Krankmeldungen können unter bestimmten Vorraussetzungen gar eine außerordentliche Entlassung herbeiführen.

Wirtschaftsdetektei Berlin Taute Security Management - fachmännische Betreuung bei Aufklärung von Betrugsfällen wie Entgeltfortzahlungsbetrug

Haben Sie berechtigte Bedenken an der Richtigkeit jener Aussagen ihres Beschäftigten, können Sie stets die fachkundigen Dienstleistungsspektren unserer Wirtschaftsdetektei Berlin in Anspruch nehmen. Das Unternehmen arbeitet seriös, diskret und unauffällig um ihren Verdacht gegebenenfalls zu bestätigen, sodass Sie entsprechende Schritte unternehmen können, oder sogar um diesen zu wiederlegen. Taute Security Management behandelt deutschlandweit eine Vielzahl an Fällen und steht Ihnen mit jahrelanger Erfahrung bei der Aufdeckung von Entgeltfortzahlungsbetrug zur Seite. Die Wirtschaftsdetektei Berlin, Taute Security Management hilft Ihnen dabei zweifelsfrei die Nichteinhaltung "Entgeltfortzahlungsbetrug" während eines Krankheitsfall aufzudecken. Weitere Informationen: wirtschaftsdetektei.diedetektei.eu/leistungen/entgeltfortzahlungsbetrug/ (http://wirtschaftsdetektei.diedetektei.eu/leistungen/entgeltfortzahlungsbetrug/) Nach Möglichkeit werden entsprechende Beweise auch gerichtsverwertbar dokumentiert. Hierbei werden Ihnen sich ziehende und verschwenderische Arbeitsgerichtsprozesse und eine mögliche beachtliche Rufschädigung, die damit in Verbindung stehen kann, erspart.

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Datum: 20.12.2013 - 16:30 Uhr
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