PresseKat - Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall

Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall

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Krankschreibungsbetrug im Krankheitsfall - den Blaumachern auf der Spur. Noch immer ist das Ausmaß vorgetäuschter Krankschreibungen vielen nicht bewusst.

(firmenpresse) - Fachkundige Zuarbeit bei Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall

Ab und an kommt es vor, dass Personal die ihnen im Krankheitsfall zugesagte Lohnfortzahlung, in betrügerischer Art und Weise (Lohnfortzahlungsbetrug bzw. Krankschreibungsbetrug) missbrauchen. Es ist stets eine Frage von Loyalität gegenüber dem Geschäft, die durch dieses Benehmen untergraben wird.
Ein erkrankter Mitarbeiter hat die Schuldigkeit, seinen Geschäftsinhaber direkt über eine Leiden zu informieren, die sein Wegbleiben vom Job entschuldigt. Spätestens am vierten Krankheitstag muss bei dem Geschäftsinhaber ein Beleg existieren, das die Erwerbsunfähigkeit ärztlich bestätigt. Doch immer wieder kommt es zu Spannung bezugnehmend auf Nebentätigkeiten, die im Verlauf solcher Krankheitszeiten ausgeführt werden. Argwöhnig zu betrachten, sind auch Arbeitskräfte, die grundsätzlich durch Fehlen am Arbeitsplatz und durch unglaubwürdige Abbitten Aufmerksamkeit erregen. Häufig genug handelt es sich um so bezeichnete "Blaumacher" ohne Arbeitsmotivation.

Ermittlungsteam beim Verdacht von Lohnfortzahlungsbetrug

Getreu der deutschen Rechtsprechung haben kranke Mitarbeiter alles bleiben zu lassen, welches ihre Genesung hemmt oder behindert. Zu diesem Zweck gehört fraglos das Integrieren einer Nebenbeschäftigung im Verlauf dieser Krankheitsspanne. Gleichfalls schwere körperliche Arbeitsfelder in der Erholungphase, zum Beispiel die Organisation eines Umzuges, sind im Regelfall auf keinen Fall erlaubt. Mitarbeiter, die an schwerer Pyrexie erkrankt sind, sollten nicht zu dieser Zeit das Bett verlassen, während ein Angestellter, welcher einen leichten Bandscheibenvorfall erlebt hat, durchaus in einer Badeanstalt anzutreffen sein kann. Die dezente sportliche Ausübung nützt in diesen Situationen mehr, als dass Jene schadet.

Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug





Es ist nicht so simpel, die Lage bei dem Verdacht von Lohnfortzahlungsbetrug präzise einzuschätzen, denn jeder Zustand ist einzig. Doch gewisse Kriterien weisen meistens recht einleuchtend darauf hin, dass ein Täuschung vorliegt. Ein Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall ist kein Kavaliersdelikt und stellt ein gesetzwidriges Handeln dar. Er kann in jedem Sachverhalt strafrechtlich verfolgt werden, falls jener geschädigte Entrepreneur Anzeige erstattet. Vorgetäuschte Krankmeldungen können unter Umständen eine außerordentliche Entlassung bewirken.

Privatdetektei Berlin Taute Security Management - sachgerechte Hilfe bei Aufklärung von Lohnfortzahlungsbetrug

Haben Sie plausible Bedenken an jener Genauigkeit der Aussagen ihres Arbeitnehmers, können Sie stets die qualifizierten Dienste der Wirtschaftsdetektei Berlin in Anspruch nehmen. Das Unternehmen verfolgt gewissenhaft, außerdem absolut diskret Ihr Misstrauen und bestätigt diesen gegebenenfalls, sodass Sie entsprechende Maßnahmen unternehmen können. Taute Security Management behandelt deutschlandweit mehrere derartige Aufgaben und hat große Fertigkeit in der Aufdeckung von Lohnfortzahlungsbetrug. Detektei Berlin Taute Security Management assistiert Ihnen hiermit, zweifelsfrei das Delikt "Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall" auf keinen Fall bloß subjektiv festzustellen, statt dessen Gerichtsverwertbarkeit zu beweisen. Hiermit werden Ihnen andauernde und teure Arbeitsgerichtsprozesse und eine beachtliche Rufschädigung, die damit in Zusammenhang stehen kann, erspart.

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Datum: 18.03.2013 - 15:00 Uhr
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