(ots) - Manchmal plagt das schlechte Gewissen: Wenn man
den Deckel nicht auf den übervollen Mülleimer kriegt und noch eine
Tüte obenauf liegt oder wenn im gelben Sack lauter Fleischsalatdosen
vom Metzger nebenan stecken, die eigentlich nicht hineingehören. Wenn
der Müllmann den Krempel dann trotzdem kommentarlos entsorgt, ist man
ihm höchst dankbar, und gegen das schlechte Gewissen hilft eine
kleine Weihnachtsgabe: Ein Gutschein, ein Geldschein oder auch eine
gute Flasche Wein steht einmal jährlich obenauf. Damit ist nun
Schluss, zumindest in der Landeshauptstadt. Deren Arbeitskreis
Korruptionsprävention und das Rechnungsprüfungsamt wollen das kleine
Trinkgeld verbieten. Friedhofsgärtner, Altenpfleger, Klinikpersonal
und eben die Müllkutscher waren bislang ausgenommen von einer
Regelung, die schon seit zehn Jahren die Annahme von Geldgeschenken
untersagt. Das sei Vorteilsannahme und werde mit Geld- und sogar
Haftstrafen bedroht. Schon weil die Präsente keine
Entscheidungsträger treffen, sondern anonym in den
Gemeinschaftskassen landen, hält der Personalrat den Vorstoß für so
weltfremd wie kleinkariert. Doch auch die Kaffeekasse der städtischen
Feuerwehr ist für die Rechnungsprüfer nicht mehr tabu, das generelle
Verbot sei die sauberste Lösung. Nein, kommentiert ein Bürger, es
ist nicht die sauberste, sondern die dümmste Lösung. Von
Sesselfurzern ist die Rede, die sich Schwachsinn ausdenken, von
Paragrafenreiterei, von weihnachtlichen Neidproblemen und Hirnfürzen.
Wenn die Stadtverwaltung denn eine Debatte anstoßen wollte, so hat
sie jetzt zumindest ein eindeutiges Meinungsbild. Die neue Regelung,
so ihr der Stuttgarter Gemeinderat denn überhaupt zustimmt, gilt ab
2014. Aber wer will, kann bereits jetzt auf Sachspenden umstellen.
Ein Sixpack Bier, eine Flasche Wein, ein Päckchen Kaffee, sofern
alles unter 15 Euro kostet. Der Vorteil: Naturalien weht der Wind
nicht so leicht von der Tonne wie das Briefchen mit dem Schein darin.
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