(ots) - Haarscharf ist beim immateriellen Kulturerbe die
Grenze zwischen Sinn und Albernheit. Zum Beispiel das bayerische
Reinheitsgebot: Seit gefühlten Ewigkeiten schmücken sich die
Bierbrauer mit diesem Zusatz - im eigenen Interesse werden sie darauf
achten, dass dieses Kulturgut gepflegt und erhalten wird. Oder der
Kölner Karneval: Der wird uns erhalten bleiben, ob es uns gefällt
oder nicht.
Anders ist es mit regionalen Bräuchen, Tänzen, Liedern. Die sind
genauso vom Verschwinden bedroht wie Dialekte. Der normale Gang der
Dinge? Vielleicht. Fest steht jedenfalls, dass uns kein Volkstanz und
keine Mundart erhalten bleibt, nur weil sie sich auf einer Liste
findet.
Ähnlich verhält es sich mit der Theaterlandschaft: Eine Kommune
leistet sich ihr Theater, solange Bürger und Politiker es wollen.
Fehlen Geld und vor allem der Wille, werden die Türen geschlossen, so
schützenswert es auch sein mag. Die Wirkung einer UNESCO-Liste ist da
doch sehr begrenzt - sie kann den Blick auf die bedrohten Güter
lenken. Mehr aber auch nicht.
Ralf Döring
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